Mieter kündigt per email

Guten Tag,

man stelle sich bitte folgenden, fiktiven Vorfall vor: ein Mieter kündigt via xing den Wohnraummietvertrag, vom Vermieter wird dies nicht bestätigt, aber entgegengenommen. Da es sich, in diesem fiktiven Fall, um eine sehr ansprechende Wohnung handelt, für die man sicher schnell Mieter findet, bittet man um aktuelle Fotos,damit die Wohnung rasch inserieren werden kann. Dies will der Mieter auch tun, schickt aber trotz vieler Aufforderungen nichts. Somit würde man ohne Fotos inserieren, es gibt dann auch viele Interessenten. Leider ist der Mieter nun aber 2 Wochen
weder per Telefon/Email erreichbar. Dann schickt er eine SMS, in der er
mitteilt, dass er sich bald melden würde. Da der Vermieter in der Zwischenzeit die meisten Interessenten verloren hat, ist er verärgert und schreibt auch eine sms, dass er die
Kündigung so nun nicht anerkennen werde. Jetzt wird der Mieter pampig und schreibt, wenn man ihm drohe, wär ihm dass auch recht…Seitdem hört der Vermieter absolut nichts mehr, ruft immer an, schreibt, simmst, aber keine Reaktion…
Also würde sich das Problem stellen: wäre die Kündigung des Mieters wirksam?
Innerhalb welcher Zeit muss er Zugang zur Besichtigung gewähren? Was
macht ein Vermieter am besten, wenn keine Miete gezahlt wird? Auch deutete der Mieter an, dass es einen Schaden in der Wohnung gäbe,
innerhalb welcher Zeit müsste er dem Vermieter Gelegenheit geben, dies zu
begutachten? Was tut man mit einem Mieter, der „toter MAnn“ spielt?
Sorry, dass sind viele Fragen…Vielen Dank für alle Antworten!!!
astrid

§ 568 BGB

wäre die Kündigung des Mieters wirksam?

Nein. Die Form wurde nicht eingehalten:

http://dejure.org/gesetze/BGB/568.html

Was macht ein Vermieter am besten, wenn keine Miete gezahlt wird?

  • zum Amtsgericht gehen wg. Mahnbescheid, Titel usw. Halt das übliche, was man so macht, wenn einer im Zahlungsverzug ist.

Was tut man mit einem Mieter, der „toter MAnn“ spielt?

110 anrufen, was von „Nachbarn hören schon länger keine Geräusche“, „riecht komisch aus der Wohnung“ und so erzählen. Dann vor Ort: „kein Wunder, dass der keine Miete mehr gezahlt hat.“

Gruß

Stefan

Hallo,

erlaubt nicht § 126 III BGB die elektronische Form?

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126.html

Gruß
smalbop

Hallo,

erlaubt nicht § 126 III BGB die elektronische Form?

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126.html

So weit mir bekannt, setzt § 126 BGB Abs. 3 die Einigkeit beider Parteien zur Anwendung der elektronischen Form voraus.

Ebenso wäre dann noch § 126a BGB Abs. 1 zu beachten.

Gruß

Joschi