Ist die Ofenreinigung auf den Mieter umlegbar?

Guten Tag,

Ein Freund und ich debattieren gerade über folgende Frage:

In Berlin gibt es ja noch viele Wohnungen mit Ofenheizung.

Kann ein Vermieter die Reinigung dieser Öfen auf den Mieter umlegen?

Ich meine gehört zu haben, dass das nicht rechtens ist, nur bei ausdrücklicher Vereinbarung im Mietvertrag.

Weiß da jemand mehr?

Hallo,

ja, soweit ich weiss, muss die Ofenreinigung explizit im Mietvertrag genannt werden muss, um auf den Mieter abgewälzt zu werden, analog zu der entsprechenden Rechtsprechung bezüglich Thermenwartung.

Also: generell umlagefähig, aber nur wenn im Mietvertrag explizit genannt.

Gruß
Nita