Guten Tag, mal angenommen, jemand ist vor kurzem in eine WG gezogen. Die Regelung des Mietvertrags (es gibt eine Hausverwaltung) erfolgte nach Rücksprache mit der Hausverwaltung in Form von Übernahmeverträgen, d.h. es wurde mit dem VOrmieter/der VOrmieterin ein Schreiben aufgesetzt, in dem der neue Mieter die „Rechte und Pflichten“ übernimmt. Die Kaution habe wurde an den Vormieter bzw. die VOrmieterin gezahlt. Von der ursprünglichen „Besetzung“, die im Mietvertrag erwähnt ist, wohne schon lange keiner mehr in der Wohnung. Plötzlich sieht es so aus, als wolle die Hausverwaltung nachträglich einen Mietvertrag mit den aktuellen Bewohnern abschließen. Geht das denn so einfach? WIe ist das in einem solchen Fall mit der Übergabe geregelt (gilt dann der aktelle Zustand als jener, der zugrunde gelegt wird)? Wie verhält sich das mit der Kaution?
Vielen Dank!
Nachfrage
Hallo,
klingt gar lustig (nein, nicht wirklich)…
[…]erfolgte nach Rücksprache mit der
Hausverwaltung in Form von Übernahmeverträgen
Wer hat diese Übernahmeverträge den unterschrieben (nur Vormieter und Mieter)?
Was besagen diese Übenahmeverträge genau?
Wurde eine Abtretung der Kautionsansprüche gegenüber des Vermieters vom Vormieter zum Mieter vereinbart?
Gruß
Joschi