Mieterhöhung im Dachgeschoß

Guten Tag,

Bei einer Renovierung (Wärmedämmung aussen) eins Dreifamilienhauses ist bei der Dachgeschoßwohnung bei der Logia an den Wänden zur Wohnung nicht gedämmt worden. Kann die Vermieterin die selbe Mieterhöhung verlangen wie z.B. im Erdgeschoß mit 11% oder muß die Mieterhöhung demensprechend kleiner gemacht werden weil nicht 100% gedämmt wurde.

Hallo,
natürlich (der Gebrauchswert dürfte sich unzweifelhaft erhöht haben), wobei aber bei der Aufteilung dr Gesamtkosten §559 Abs.2 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/559.html zu beachten ist. §559a BGB natürlich auch, aber das sollte selbstverständlich sein.

Cu Rene