Guten Tag,
Bei einer Renovierung (Wärmedämmung aussen) eins Dreifamilienhauses ist bei der Dachgeschoßwohnung bei der Logia an den Wänden zur Wohnung nicht gedämmt worden. Kann die Vermieterin die selbe Mieterhöhung verlangen wie z.B. im Erdgeschoß mit 11% oder muß die Mieterhöhung demensprechend kleiner gemacht werden weil nicht 100% gedämmt wurde.