Im Mietvertrag steht geschrieben, dass die Tierhaltung (Hunde, Katzen usw.) nicht gestattet ist.
Jedoch gibt es ja jetzt irgend ein neues Gesetz, wo der Vermieter die Haltung nicht mehr untersagen kann.
Kann man sich denn jetzt trotz der Klausel im Mietvertrag eine Katze zulegen, ohne die genehmigung vom vermieter einholen zu müssen?
das ist m.E. nicht richtig. Es gibt kein „neues Gesetz“, welches generell die Haltung auch von Hunden und Katzen erlaubt, insbesondere nicht, wenn es im Mietvertrag verankert ist.
Siehe auch:
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Die Tierhaltung ist laut Mietvertrag verboten:
Ein generelles Verbot der Tierhaltung in einer Mietwohnung ist unwirksam. Kleintieren, wie z.B. Hamster, Ziervögel, Zwergkanninchen darf der Mieter immer halten - BGH (AZ: VIII ZR 10/92). Ob auch ein Yorkshire-Terrier zu den Kleintieren zäht ist in der Rechtssprechung umstritten. Ratten sind zwar Kleintiere, können aber Ekelgefühle bei den Nachbarn auslösen und aus diesem Grund verboten werden - LG Essen (AZ: 1 S 497/90).
Steht im Mietvertrag, dass der Mieter keine Hunde oder Katzen halten darf, dann gilt das auch. Das Grundrecht des Mieters auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wird nicht verletzt. BVerfG (AZ: 1 BvR 126/80).
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Also sehr deutlich: Kleintiere (!) und nur diese dürfen nicht verboten werden, sonst kommt es auf den Mietvertrag an.
Im Mietvertrag steht geschrieben, dass die Tierhaltung (Hunde,
Katzen usw.) nicht gestattet ist.
Jedoch gibt es ja jetzt irgend ein neues Gesetz, wo der
Vermieter die Haltung nicht mehr untersagen kann.
Der Vermieter kann nicht mehr generell die Tierhaltung verbieten. (Früher ging das.) Kleintiere im Käfig, also z.B. Hamster, Mäuse, Grillen, Stabheuschrecken kann man halten, ohne den Vermieter fragen zu müssen.
Bei einer Katze ist das was anderes. Da hilft wirklich nur ein Gespräch mit dem Vermieter bzw. die Suche nach einer anderen Wohnung.
da nichts über die genaueren Umstände der beabsichtigten Katzenhaltung geschrieben wurde, sind solche Äußerungen völlig o.T. Zumal es in diesem Brett um Rechtsfragen geht.