Nebenkosten für entstandene Mängel verwendbar?

Guten Tag,
Darf ein Vermieter 1 Jahr nach dem Auszug Mängel angeben und von Nebenkosten einbehalten? Dürfen Mängel angegeben werden, wenn danach schon ein neuer Mieter in der Wohnung wohnte?

Hallo Bettina,

du meinst wahrscheinlich die Kaution. Wenn da nie etwas bemängelt wurde, dann ist das natürlich äußerst zeifelhaft nach einem Jahr.
Der Vermieter dürfte es schwer haben, in dieser Situation noch seine Forderungen zu erklären.

Gruß!

Horst

Nein. Es geht um den Überschuß aus der Nebenkostenabrechnung. Eine Kaution wurde nie gezahlt :smile: Darum ist es ja so seltsam!

Bleibt aber dieselbe Grundsituation, wenn da so lange nichts bemängelt wurde.

Außerdem wäre ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung sofort fällig, nachdem der Vermieter dieses errechnet hat und er hat keinerlei Grundlage, dies zurückzuhalten. Verrechnung mit anderen Forderungen ist nicht. Der Vermieter wäre also schon in Verzug.

Gruß!

Horst