Liebe Experten,
vielleicht hat hier jemand Hinweise zu den umlegbaren Nebenkosten.
Darf Allgemeinstrom und Betriebsstrom der Heizung mit einer Pauschale umgelegt werden, wenn kein eigener Zähler vorhanden ist, sondern über die Wohnung einer Mietpartei läuft? Wie würde eine solche Pauschale ausgerechnet?
Darf es Abweichungen beim Umlageschlüssel geben zwischen allgmeinen Betriebskosten und Heizkostenabrechnungen, konkreter, was ist wenn die Berechnung der prozentualen Wohnfläche bei der Heizkostenabrechnung nicht mit der Berechnung des Vermieters übereinstimmt.
Vielen Dank für Hinweise.
LG Julie