Welche Betriebskosten dürfen umgelegt werden

Liebe Experten,

vielleicht hat hier jemand Hinweise zu den umlegbaren Nebenkosten.

Darf Allgemeinstrom und Betriebsstrom der Heizung mit einer Pauschale umgelegt werden, wenn kein eigener Zähler vorhanden ist, sondern über die Wohnung einer Mietpartei läuft? Wie würde eine solche Pauschale ausgerechnet?

Darf es Abweichungen beim Umlageschlüssel geben zwischen allgmeinen Betriebskosten und Heizkostenabrechnungen, konkreter, was ist wenn die Berechnung der prozentualen Wohnfläche bei der Heizkostenabrechnung nicht mit der Berechnung des Vermieters übereinstimmt.

Vielen Dank für Hinweise.

LG Julie

Wenn kein Zähler für die Heizung vorhanden ist, so wird in der Regel die Quadratmeterzahl der Wohnung als Rechengrundlage genommen. Z.B ein Haus mit zwei Wohnungen, eine hat 60qm die andere 40qm so zahlt der eine Mieter 60 % der Heizkosten der andere 40 % usw.