Wohnung ungesehen gemietet

Hallo zusammen,
folgende Sache,ich habe nach der Trennung meiner Freundin,bei einem Bekannten gewohnt(5 Wochen),hab nun endlich auch eine Wohnung gefunden,aber dummerweise,stand ich unter Druck,einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben,die ich noch nicht mal besichtigt habe.Da ich das ja aber nun morgen tun möchte,wäre meine Frage, wenn dort gravierende Mängel oder Schäden vorhanden sein sollten,kann ich von dem Mietvertrag zurücktreten?

LG Mike

Selbst wenn gravierende Mängel vorhanden wären, müsste der Vermieter unter Fristsetzung zur Beseitigung der Mängel aufgefordert werden. Eine fristlose Kündigung des Vertrages wäre nur möglich, wenn der Mieter in dieser Wohnung gesundheitliche Schäden davontragen könnte.

Nunja, das Haus in der sich die Wohnung befindet,ist in einem sehr „unschönem“ Zustand.Ich hoffe mal nicht, das diese Wohnung von inne so aussieht, wie ich mir das gerade ausmale.
Dummheit von mir, diese nicht vorher zu Besichtigen.