Oma im Pflegeheim- muss man renovieren?

Guten Tag,

die Oma ist nach Krankenhausaufendhalt und Kurzzeitpflege nun im Heim. Die Wohnung ist aufgelöst. Es sind schon sehr hohe Kosten entstanden (da es Wohnungsauflösung war konnte man nicht einfach Sperrmüll anmelden). Das Heim kostet natürlich auch, die Angehörigen haben auch nicht so viel Geld. Die laufenden Kosten sind über die Rente und Pflegestufe gedeckt. Nun kommt aber ein Problem: Die Oma hat über 50 Jahre eine Mietwohnung bewohnt. Hat sie nun noch eine gestaffelte Kündigungsfrist oder gelten auch die 3 Monate? Wie sieht es mit der Renovierung aus? Wenn sie die Kosten tragen muss, kann sie die dann zumindest abzahlen? Die Angehörigen können derartige Kosten nicht tragen. Und das bissel Geld, was die Oma über hat oder die Angehörigen beisteuern können ist schon für wichtige Dinge verplant, die die Krankenkasse leider nicht zahlt, die die Oma aber dringend braucht.

Wer kann Info geben oder sagen, an wen man wenden kann?

Vielen Dank

Grundsätzlich gelten für die Mieter 3 Monate Kündigungsfrist. In den meisten alten Standardmietverträgen ist die Renovierungsklausel unwirksam. Man sollte hier den Vertrag einem Mieterverein zur Überprüfung vorlegen.

Die Sorgen dürften im übrigen relativ unbegründet sein. Wenn die Mieterin nicht die finanziellen Mittel hat für eine Renovierung oder die Mietzahlungen, wird der Vermieter finanziell leer ausgehen. Zudem dürfte der Mieter froh sein, wenn eine jahrzehntelang genutzte und vermutlich billige Mietwohnung komplikationslos geräumt wird.

Wie bitte?
Hallo,

Die Sorgen dürften im übrigen relativ unbegründet sein. Wenn
die Mieterin nicht die finanziellen Mittel hat für eine
Renovierung oder die Mietzahlungen, wird der Vermieter
finanziell leer ausgehen.

das wäre mir neu, dass bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners der Gläubiger automatisch leer ausgeht…

Schon mal was von Mahnbescheid, Pfändung, Zwangsvollstreckung, Inkasso etc. gehört?

Nur weil Omi im Pflegeheim ist, entbindet sie das nicht von sämtlichen Verpflichtungen.

Gruß

S.J.

2 „Gefällt mir“

Dass die Mieterin von ihren finanziellen Verpflichtungen entbunden wird, habe ich nicht behauptet. Ich gehe lediglich davon aus, dass eine gerichtliche Durchsetzung wenig Erfolg versprechend sein dürfte, wenn das Geld kaum für das Pflegeheim reicht.

Dass die Mieterin von ihren finanziellen Verpflichtungen
entbunden wird, habe ich nicht behauptet. Ich gehe lediglich
davon aus, dass eine gerichtliche Durchsetzung wenig Erfolg
versprechend sein dürfte, wenn das Geld kaum für das
Pflegeheim reicht.

Ob da was zu holen ist, bezweifele ich auch. Mit deiner Aussage vermittelst Du aber den Eindruck, dass man die Wohnung ruhig im desolaten Zustand übergeben könne, da nichts zu befürchten sei und der Vermieter zudem froh sein sollte, wenn er er die Wohnung zumindest geräumt übergeben bekommt.

Das könnte der Fragesteller durchaus missverstehen, insbesondere, da die Frage auf die Rechtslage abzielte.

Gruß

S.J.

2 „Gefällt mir“