Wie sieht es zwecks Bezahlung aus, wenn man im August in eine Wohnung einzieht und ende August kommt, ohne wissen des neuen Mieters, eine Installationsfirma und möchte den defekten Heizungsregler(dieses Ding womit man die Temp. einstellt (von * bis 5)) austauschen…
der mieter wusste aber davon NICHTS…es wurde im mietvertrag nicht aufgeführt, auch nicht im übergabeprotokoll und auch wurde nichts mündliches mitgeteilt…
wer muss den austausch zahlen ?
die neuen mieter, die ganze hausgemeinschaft oder der vermieter ganz allein ? werden die kosten auf alle mieter umgewälzt ???
war der heizungsregler bei übergabe der wohnung denn schon als defekt bekannt? dann müsste es doch auch im übergabeprotokoll erwähnt sein…
wer ist denn der auftraggeber? der vermieter, der vormieter, oder sie selbst? werde aus der fragestellung nicht ganz schlau…
war der heizungsregler bei übergabe der wohnung denn schon als
defekt bekannt? dann müsste es doch auch im übergabeprotokoll
erwähnt sein…
ja er war schon defekt, aber nicht dem neuen mieter bekannt, nur dem hausmeister, da es sich später herausgestellt hat, dass der hausmeister und der vormieter davon wussten, jedoch wurde bei der übergabe nichts davon erwähnt, auch steht nichts im übergabeprotokoll mit dem neuen mieter
wer ist denn der auftraggeber? der vermieter, der vormieter,
oder sie selbst?
hm…schwierig, das weiß der neue mieter nicht wirklich, denn: man hat nur einige wochen nach einzug einen anruf von der firma bekommen, zwecks termin und der neue mieter wusste damit nichts anzufangen…später rief die firma nochmal an und sagte es sei doch schon lange bekannt und vormieter und hausmeister haben dies wohl irgendwie veranlasst…