Wenn im Mietvertrag steht, dass man bei Auszug die Wohnung durch eine Fremdfirma fachgerecht streichen lassen muss, auf eigene Kosten, ist das rechtens?
Hallo,
dazu:
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Zu den Schönheitsreparaturen gehören das Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen, der Fußböden, Heizkörper und Heizungsrohre, sowie das Tapezieren, Kalken oder Anstreichen der Wände und Decken (BGH VIII ARZ 9/86). Die Arbeiten müssen nicht von einem Fachhandwerker oder einem Fachbetrieb erledigt werden, selbst wenn es im Mietvertrag so festgelegt ist. Derartige Klauseln sind unwirksam. Es genügt, wenn die Schönheitsreparatur fachgerecht (in mittlerer Art und Güte) vom Mieter selbst ausgeführt wurde. Wer pfuscht oder nur ein bisschen Kosmetik betreibt, muss unter Umständen Schadenersatz leisten. Der Vermieter hat in diesem Fall dem Mieter eine Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben und darf nicht einfach auf Kosten des Mieters eine Firma beauftragen.
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Gruß
Nita