Hallo, darf der Vermieter von der Kaution eine Abrechnungsreserve für Nebenkosten eingehalten?
„Bei dem Betrag in Höhe von … handelt es sich um eine Abrechnungsreserve, die zu erwartende Nachzahlungen für die noch zu erstellenden Abrechnungen (Heiz- und Betriebskosten) ausgleichen soll.“
Wenn nicht, gibt es dafür einen bestimmten Paragraphen?
Vielen lieben Dank!