Abrechungsreserve für Nebenkosten?

Hallo, darf der Vermieter von der Kaution eine Abrechnungsreserve für Nebenkosten eingehalten?
„Bei dem Betrag in Höhe von … handelt es sich um eine Abrechnungsreserve, die zu erwartende Nachzahlungen für die noch zu erstellenden Abrechnungen (Heiz- und Betriebskosten) ausgleichen soll.“
Wenn nicht, gibt es dafür einen bestimmten Paragraphen?

Vielen lieben Dank!

Moin,
Ja
denn genau dafür ist die Kaution da (gilt nicht für den sozialen Wohnungsbau)

vnA