Erhöhung Nebenkosten

Hier mal ein abstrakter Fall:

Vermieter V vermietet der Mieterin M eine Wohnung mit ca. 60 m² !
Die Nebenkosten werden ganz normal im Verhältnis der Wohnungsgröße am Jahresende abgerechnet. Nun schon seit mehreren Jahren hat die Meiterin enorme Nebenkostennachzahlungen. Diesen Nachzahlungen liegen immer im Bereich von 200€ - 250€ ! Kann aufgrund der hohen Nachzahlungen, der V den monatlichen Abschlag der Nebenkosten anpassen? Und wenn ja, nach welcher gesetzlicher Norm?

Vielen Dank!!!

Hallo,

siehe § 560 BGB, (4):

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(4) Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.

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Gruß
Nita