Ist täglicher putzlärm mit möbelrücken etc. um 7:0

hallo!
ich habe folgende frage: muss es von bewohnern eines mietshauses hingenommen werden, wenn in dem/der über ihrer wohnung befindlichen büro, arztpraxis etc. (werk)täglich ab 7:00 putzarbeiten (mit gepolter, getrampel, möbelrücken etc.) ausgeführt werden, deren lärmaufkommen dem eines zweistündigen wohnungsumzugs entspricht? bzw. können die belästigten mieter eine verlegung der reinigungsarbeiten auf nach ‚dienstschluss‘ verlangen, wie dies ja in den meisten büros üblich ist?
vielen dank im voraus. andreas

Hallo,

generell muss in gemischt genutzten Gebäuden die jeweils geltende Lärmschutzverordnung eingehalten werden.

In der Regel gelten hier Zeiten von 06.00 bis 22.00 h als Ruhezeiten. Ab 07.00 h müsste man da also den Lärm „aushalten“.

Verlangen könnte man dann eine Umschichtung der Reinigungszeiten nicht. Aber man könnte evtl. mit dem Praxis-/Büroleiter mal sprechen und freundlich bitten. Allerdings könnte es ja auch Familien mit kleinen Kindern geben, die den Lärm abends nicht so lustig finden, wenn der Nachwuchs endlich gerade im Bett ist und schlafen soll.

Gruß
Nita