Hallo zusammen!
Azubi X bezieht eine öffentl geförderte Wohnung, wo für die Dauer der Ausbildung auf einen Teil der Miete verzichtet wird. Nach der Ausbildung im Juni 2008 bis zum heutigen Tag, hat er seinem Vermieter diese Änderung nicht mitgeteilt; der Vermieter hat seitdem keine Nachweise eingefordert.
Ich möchte gerne die Frage klären, ob der Vermieter den Mietverzicht einfach für die Zeit nach der Ausbildung einfordern kann Frage, nur zum Teil, garnicht…?
Im Vertrag heißt es u.a. dazu:
,1. …Miete bleibt für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses…unverändert…;
2. Der Mieter verpflichtet sich jährl. ein Ausbildungsnachweis vorzulegen…
3. Drei Monate nach Beendigung der Ausbildung…oder bei fehlendem Nachweis über die Fortdauer der Ausbildung…, wird die Miete vom Wohnungsunternehmen neu festgesetzt."
Schon einmal vielen Dank im Voraus!
der
Vermieter hat seitdem keine Nachweise eingefordert.
Im Vertrag heißt es u.a. dazu:
,1. …Miete bleibt für die Dauer des
Ausbildungsverhältnisses…unverändert…;
2. Der Mieter verpflichtet sich jährl. ein Ausbildungsnachweis
vorzulegen…
3. Drei Monate nach Beendigung der Ausbildung…oder bei
fehlendem Nachweis über die Fortdauer der Ausbildung…, wird
die Miete vom Wohnungsunternehmen neu festgesetzt."
Hallo Kalle,
das da oben sagt eigentlich doch alles. Der Vermieter muss keine Nachweise einfordern, sondern der Mieter ist vertraglich verpflichtet, sie zu erbringen.
Bevor sich da Unsummen an Nachzahlungen ergeben, sollte der Mieter im eigenen Interesse seiner Auskunftspflicht nachkommen.
Gruß!
Horst
Hallo Horst!
Ja, da kann ich Dir nur zustimmen. Es geht nur um die Frage, ob es nicht doch einen kleinen Hoffnungsschimmer gibt.
Denn zum einen ist die Aufgabe der Nachweiserbringung in Vergessenheit geraten (nur einmal im Jahr, letztes mal im 01.2008);
und zum anderen hat der Azubi X im Monat Januar und Februar 2009 vergeblich versucht seinen Vermieter telefonisch zu kontaktieren, mit Nachricht auf AB… .
Rechtlich gibt es da wohl keinen Hoffnungsschimmer, bleibt also nur Zocken oder Vogel Strauß spielen.
Beides nicht ratsam…
Horst
ne, dass was passieren muß ist klar. Es ist wohl von meiner Seite nur menschl. zu erklären, warum Azubi X solange mit der Veränderungsmitteilung gewartet hat… . Naja und jetzt hat man halt den Salat und versucht nochmal mit einem blauen Auge da raus zu kommen.
Ehrlich sein und verhandeln. Da kommen manchmal auch erstaunliche menschliche Regungen von der Gegenseite. Und manchmal ist denen auch lieber, ihre Forderungen in Kleinstschritten zu erhalten, als gar nicht.
Viel Glück jedenfalls an den fiktiven Mieter!
Gruß!
Horst
Hi,
Im Vertrag heißt es u.a. dazu:
,1. …Miete bleibt für die Dauer des
Ausbildungsverhältnisses…unverändert…;
2. Der Mieter verpflichtet sich jährl. ein Ausbildungsnachweis
vorzulegen…
3. Drei Monate nach Beendigung der Ausbildung…oder bei
fehlendem Nachweis über die Fortdauer der Ausbildung…, wird
die Miete vom Wohnungsunternehmen neu festgesetzt."
gibt es noch einen Passus, wonach der Mieter verpflichtet ist das Ende der Ausbildung mitzuteilen?
Wenn nicht, würde ich das anders sehen als WildAlf. Denn es ist ja eindeutig geregelt, daß bei fehlendem Nachweis die Miete durch den VM neu festgesetzt wird (es scheint ja keine Regelung zu geben, daß die Miete nach der Ausbildung um Betrag X steigt).
Da dies bislang nicht erfolgt ist, sehe ich auch keine Grundlage für eine Nachforderung des Vermieters.
Wann wurde denn der letzte Nachweis vorgelegt?
Gruß Stefan
zu Goosi:
in Pkt 3 heißt es genau:
,Drei Monate nach Beendigung der Ausbildung -unabhängig vom Grund der Beendigung oder bei fehlendem Nachweis über die Fortdauer der Ausbildung bzw. nach dem im Pkt 1 genannten Termin, wird
die Miete vom Wohnungsunternehmen neu festgesetzt. Bei Preisgebundenen Wohnraum gilt dann die jeweils gesetzl. zulässige Miete als vereinbart"
Der Vermieter hat meine Ausbildungsvertrag und damit schrifl. meine ,Regelausbildungszeit" vorliegen. Ein genauer Termin ist im Vertrag nicht definiert.
Festgehalte ist aber im Mietvertrag, in der Kostenaufstellung der Punkt ,Mietverzicht" mit einer konkreten Summe.