Kann Vermieter Untermieter belangen?

Guten Tag,
Person A hat eine Wohnung gemietet mit Person B als Untermieter.Es besteht zwischen den beiden nur ein mündlicher Mietvertrag und Person B zieht in einem Monat aus der gemeinsamen Wohnung aus, nachdem sie Person A immer pünktlich ihren Mietanteil auf die Hand gegeben hat,jedoch feststellte, dass Person A die Miete nicht an den Vermieter zahlt.
Person B zieht wie gesagt nun aus, hat jedoch die Sorge, dass sie für das Vergehen von dem eigentlichen Mieter (Person A) belangt werden kann. Person B steht NICHT im Mietvertrag. Der Mietvertrag besteht nur zwischen Vermieter und Person A. lediglich das Deponat hat Person B damals an den Vermieter überwiesen.
Kann Person B vom Vermieter für die Versäumnisse von Person A belang werden?
Danke und
Grüße,
RattenJakob

Keine Sorge RattenJakob,

der Hauptmieter ist allein gegenüber dem Vermieter in der Pflicht. So wie geschildert, kann dem Untermieter da kein Strick gedreht werden.

Gruß!

Horst