Gültigkeit Übergabeprotokoll & Rückzahlung Kaution

Hallo,

M (Mieter) zieht zum 30.09 aus. Am Tag der Übergabe meldet sich der VM (Vermieter) Telefonisch er sei krank und würde als Vertretung den Hausmeister zum Termin schicken. Auf dem Übergabeprotokoll (welches der M mitbrachte) wurde Handschriftlich vermerkt das der Hausmeister auf Wunsch des VM " eingesprungen " sei. Ist das Übergabeprotokoll gültig? Oder aufgrund des Handschriftlichen Vermerks unter der Unterschrift des Hausmeisters ungültig?

Des weiteren, der M hat bis dato noch nicht mal die Nebenkostenabrechnung von 2008 bekommen. Kann es also passieren das der VM die Kaution bis Ende 2010 Einbehalten kann?

Hallo,

M (Mieter) zieht zum 30.09 aus. Am Tag der Übergabe meldet
sich der VM (Vermieter) Telefonisch er sei krank und würde als
Vertretung den Hausmeister zum Termin schicken. Auf dem
Übergabeprotokoll (welches der M mitbrachte) wurde
Handschriftlich vermerkt das der Hausmeister auf Wunsch des VM
" eingesprungen " sei. Ist das Übergabeprotokoll gültig? Oder
aufgrund des Handschriftlichen Vermerks unter der Unterschrift
des Hausmeisters ungültig?

was ist hier mit gültig gemeint?

Das Übergabeprotokoll dokumentiert einen gewissen Zustand. Dieser wird von den Anwesenden (durch Unterschrift) bestätigt. Warum soll der dann nicht mehr gültig sein.

Des weiteren, der M hat bis dato noch nicht mal die
Nebenkostenabrechnung von 2008 bekommen.

Der Vermieter kann aus einer bis zum 31.12.09 zugestellten Nebenkostenabrechnung 2008 (Zeitraum Kalenderjahr 2008) noch Nachzahlungen verlangen. Das Gleiche gilt dann für Abrechnung 2009 bis Ende 2010.

Kann es also passieren das der VM die Kaution bis Ende 2010 Einbehalten kann?

Teile der Kaution kann der Vermieter solange bis keine Forderungen mehr bestehen / entstehen können zurückbehalten.

Gruß

Joschi