Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung

Hallo, weiss jemand, ob eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung statthaft ist, auch wenn der Mietvertrag erst 7 Monate besteht und sich der Abrechnungszeitraum auch auf 7 Monate beläuft (mit dem kompletten Winter und Frühling?

Danke für Hinweise.

LG Julie

Hallo,

Hallo, weiss jemand, ob eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung statthaft ist, auch wenn der Mietvertrag erst 7 Monate besteht und sich der Abrechnungszeitraum auch auf 7 Monate beläuft (mit dem kompletten Winter und Frühling?

also ich geh jetzt mal davon aus, dass nur der eigene Abrechnungszeitraum 7 Monate beträgt, die Abrechnung aber über 12 Monate.

Ja, der Vermieter kann die Vorauszahlung erhöhen, wenn sich aus der Abrechnung ergibt, dass die bisherige Vorauszahlung nicht ausreichend sein wird. Dabei muß er jedoch berücksichtigen, dass sich bei der vorliegenden Abrechnung jahreszeitlich bedingte Schwankungen niedergeschlagen haben.

Rechtliche Grundlage:

§ 556 BGB Abs. 2 Satz 2
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

§ 560 BGB Abs. 4
http://dejure.org/gesetze/BGB/560.html

Gruß

Joschi

O.T.
Hallo Joschi,
besser hättest Du beim erstenmal Nicht "Ab"rechnung, sondern "Be"rechnung verwendet.
Sonst wie unser E-Mail- Kontakt.

  • Volker Wolter -

Hallo Volker,

ich hoffe es wird trotzdem verstanden…

Gruß

Joschi