Guten Tag,
es handelt sich hier um einen etwas verworrenen Fall: zwei Zwischenmieter sind in eine Wohnung gezogen, in der ein dritter schon seit einigen Jahren Mieter war. Ziel war und ist, dass aus der Zwischenmiete ein unbefristetes Mietverhältnis entsteht. Er und seine früheren zwei Mitmieter hatten ihren Vertrag bei der Hausverwaltung gekündigt in der Annahme, dass wie bisher Nachmieter direkt von ihnen genannt werden dürften.
Die Hausverwaltung teilte der alten Mietpartei mit, dass dies nicht mehr gewünscht sei und die Nachmieter nun über einen Makler gesucht werden sollen. Bei genauerer Nachfrage, warum dies nun plötzlich so gehandhabt wird, wurde seitens der Verwaltung keine weitere Auskunft dazu gegeben.
Daraufhin wendete man sich direkt an den Eigentümer der Wohnung, schilderte den Fall und schickte ihm Selbstauskünfte mit Infos inkl. Nettoeinkommen etc. Bei einem weiteren Gespräch einigte man sich darauf, dass keine weiteren Kandidaten gesucht werden müssten, da die beiden sich als geeignet erwiesen hatten.
Darauf folgte ein Telefonat mit der Hausverwaltung, die darüber erbost war, dass man sich überhaupt mit dem Eigentümer in Verbindung setzt, da dies nicht seine Angelegenheit sei. Letztendlich heißt es nun, es seien neue Nachmieter gefunden worden, die den Mietvertrag bereits unterschrieben hätten und man müsste zum Ende des Monats ausziehen!
Hat die Hausverwaltung überhaupt das Recht - auch wenn sie vom Wohnungseigentümer dazu ermächtigt ist, die Mietsachen zu regeln - sich über den Willen des Eigentümers zu setzen? Ist durch den Einzug nicht schon ein Mietverhältnis zustande gekommen?
Ich freue mich sehr auf Ihre Hilfe und Antworten!