In der EnEV 2009 steht drin, dass ab jetzt (oder ab 2012) bei Bestandsbauten begehbare Dachflächen oder auch die darunter liegenden Decken zum beheizten Wohnraum gedämmt werden müssen nach bestimmten wärmetechnischen Anforderungen. Ist das jetzt die Pflicht des Besitzers eines Mietshauses grundsätzlich den Dachraum zu dämmen oder muss er nur wenn er Lust hat den Dachraum zu dämmen es nach diesen Anforderungen ausführen?
Danke für Hinweise im Voraus
pucky
Hallo,
Ist das jetzt die Pflicht des Besitzers eines Mietshauses grundsätzlich den Dachraum zu dämmen oder muss er nur wenn er Lust hat den Dachraum zu dämmen es nach diesen Anforderungen ausführen?
weder noch…
Wenn er saniert, dann muß er. Bleibt der Dachboden unverändert, dann muß er auch nicht.
Ok, fast weder noch…
Wenn er Lust hat zu dämmen dann natürlich auch nach Vorschrift.
Gruß
Joschi
Nun ja,
http://bundesrecht.juris.de/enev_2007/__10.html
Absatz 3 und 4 sagen da doch etwas anderes.
ABER: Absatz 6 hilft dem verarmten Vermieter dann doch vor dem wirtschaftlichen Ruin.
vnA
ABER: Absatz 6 hilft dem verarmten Vermieter dann doch vor dem
wirtschaftlichen Ruin.
Ich bin beruhigt
.
Gruß
Joschi
OT :
Seit wann hat sich denn Dein Schreibstil so ins Sarkastische gewandelt? War man ja bisher von Dir nicht gewohnt…
Das war kein Sarkasmus, das ist die bittere Wahrheit für tausende Vermieter.
vnA