Wasserkosten nach qm?

Hi
erstmal juten tach
Darf ein Hausverwalter in den Nebenkosten den Wasserverbrauch nach qm anstatt nach Personen abrechnen wenn nur eine Hauptuhr im Haus vorhanden ist?

Hallo,

Darf ein Hausverwalter in den Nebenkosten den Wasserverbrauch
nach qm anstatt nach Personen abrechnen wenn nur eine Hauptuhr
im Haus vorhanden ist?

wenn nichts anderes im Mietvertrag vereinbart, so wird nach qm abgerechnet.

Gruß

Joschi

Also würde eine Klausel im Mietvertrag die folgender Maßen lautet:
„Die Kosten der Wasserversorgung, soweit entsprechende Messeinrichtungen vorhanden sind, werden nach Verbrauch abgerechnet. Andernfalls werden die Kosten der Wasserversorgung sowie die Kosten der Müllabfuhr nach Personenzahlen im Haus verteilt“
heißen das eine Abrechnung nach qm unrecht ist. Oder wie soll man das verstehn?

Hallo,

„Die Kosten der Wasserversorgung, soweit entsprechende
Messeinrichtungen vorhanden sind, werden nach Verbrauch
abgerechnet. Andernfalls werden die Kosten der
Wasserversorgung sowie die Kosten der Müllabfuhr nach
Personenzahlen im Haus verteilt“
heißen das eine Abrechnung nach qm unrecht ist.

Genau so. Im Mietvertrag ist vereinbart, es wird nach Personen abgerechnet, also hat das auch so zu geschehen.

Gruß

Joschi

Großes Danke und Daumen hoch an Joschi :smile:

Bei dieser Antwort gehe ich so ohne weiteres nicht mit.
Nur wenn SÄMTLICHE Verbraucher der Abrechnungseinheit an Zähleinrichtungen angeschlossen sind, darf über den tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden. Ist auch nur einer davon ohne Zähler, ist nach qm abzurechnen.

vnA

Hallo vnA,

Bei dieser Antwort gehe ich so ohne weiteres nicht mit.
Nur wenn SÄMTLICHE Verbraucher der Abrechnungseinheit an
Zähleinrichtungen angeschlossen sind, darf über den
tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden. Ist auch nur einer
davon ohne Zähler, ist nach qm abzurechnen.

also das mußt Du mir jetzt aber genau erklären…
wie begründest Du aus

„Die Kosten der Wasserversorgung, soweit entsprechende Messeinrichtungen vorhanden sind, werden nach Verbrauch abgerechnet. Andernfalls werden die Kosten der Wasserversorgung sowie die Kosten der Müllabfuhr nach Personenzahlen im Haus verteilt“.

eine Abrechnung nach qm?

Gruß

Joschi

Hi, das stimmt nicht! Wenn auch nur ein Verbraucher ohne Zähler ist, muss nicht nach qm abgerechnet werden. Es kann genau so gut nach Köpfen abgerechnet werden, was zudem noch d. gerechtere Lösung wäre.

Dann steht ja noch im Mietvertrag d. TE, dass diese Kosten nach Köpfen abgerechnet werden. Womit d. Frage dann auch schon geklärt wäre.
MfG ramses90

Asche auf mein Haupt: Wer lesen kann und dies auch tut, ist klar im Vorteil.
Laut BGB muss nach qm abgerechnet werden. Da hier aber etwas anderes vertraglich vereinbart wurde ist nach Personen abzurechnen.
Hab ich Mist geschrieben.

vnA

Ja, hab nicht sorgfältig genug gelesen und daher Mist geschrieben.

vnA

Hallo vnA,

Ja, hab nicht sorgfältig genug gelesen und daher Mist
geschrieben.

puh, ich bin beruhigt, dass es nicht nur mir alleine so geht…
nagut, manchmal lese ich auch richtig und schreibe trotzdem Mist ;o)

Gruß

Joschi

Ja, hab nicht sorgfältig genug gelesen und daher Mist
geschrieben.

vnA

Hi, macht doch nix, dadurch lernt man, passiert mir auch. Also nimm d. Asche wieder runter!
Der § 556a BGB besagt aber auch nur, dass d. Wasserkosten nur dann per qm umgelegt werden müssen, wenn nichts anderes vereinbart ist/wurde.
MfG ramses90