Huhu
Mein Frage bezieht sich auf neue Fenster in einer Mietwohnung.
Wenn der Vermieter neue Fenster einbaut sind diese ja umlagefähig auf die Miete. Nun nehme man an, das die Fenster von einer „Dritten“ Person (Lärmschutz) bezahlt würde und nicht vom Vermieter, kann man die Miete dann trotzdem erhöhen auf Berufung einer Modernisierung der Wohnung?
Winke Heike
Hallo Heike,
Nun nehme man an, das die Fenster von einer „Dritten“ Person (Lärmschutz) bezahlt würde und nicht vom Vermieter, kann man die Miete dann trotzdem erhöhen auf Berufung einer Modernisierung der Wohnung?
jein.
Wurden die Kosten der Maßnahme aus öffentlichen Haushalten bezahlt, so gilt nach § 559a BGB Abs.1 keine Kosten die im Sinne des § 559 BGB die Miete erhöhen können. Kommt das Geld aus anderen Quellen, dann schon.
Wenn er den erhöhen darf ist zusätzlich zu beachten, dass nur der wirkliche Anteil der Verbesserung umgelegt werden darf. Fand eine Lärmschutzmaßnahme statt, so kann der Vermieter natürlich nicht anführen, dass die Fenster jetzt besser den Lärm abhalten, da es sowieso in seiner Pflicht gelegen hätte den Lärmpegel auf gleichem Niveau zu halten.
Gruß
Joschi
Quelle:
http://dejure.org/gesetze/BGB/559.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/559a.html