Morgen,
kann der Vermieter die Räum- und Streuarbeiten und die Haftung bei Schnee- und Eisglätte auf den Mieter übertragen, in den er dies im Mietvertrag mit vereinbart, so in etwa:
„Die Haftung und die Ausführung eventueller Schnee- und Glättebeseitigung auf den Freiflächen rund um das gemietete Objekt sind von der Mieterin zu übernehmen.“
Oder haftet dafür immer der Vermieter?
Danke Naseweis
Hallo
Prinzipiell können zwei erwachsene Menschen auch einen Dienstleistungs-Nebenvertrag über Winterdienst innerhalb eines Mietvertrages schließen. Allerdings besteht für das Gebäude doch hoffentlich sowieso eine Haftpflichtversicherung - die dann meinetwegen über die Betriebskosten vom Mieter mitgetragen wird.
Die andere Frage ist, ob der Vermieter die Haftung für eine Verpflichtung, die durchaus auch strafrechtliche Relevanz hat (fahrlässige Körperverletzung), so einfach durch einen Individualvertrag abbedingen kann. Der Staatsanwalt mag da nämlich anderer Meinung sein.
Es käme weiterhin darauf an, wie die exakte Formulierung im Vertrag ist. So wie geschildert ist sie das Papier jedenfalls nicht wert, auf dem sie steht, da die Räumpflicht dem Umfang nach nicht hinreichend genau bestimmt und damit nichtig ist.
Gruß
smalbop