Kündigung des Untermietervertrages wegen Mängeln

Hallo!
X, Student, hat für 6 Monate einen Untermietvertrag geschlossen. Die Kündigungsfrist ist bis zum Dritten Werktag für Ende des übernächsten Monats. Nun ist X in der „Wohnung“ und sie weist erhebliche Mängel auf. Zuerst: Es ist ein Zimmer mit einem dunklen Vorraum indem eine Elektroherd steht. Bad/WC teile ich mit anderen Hausbewohnern. Bei der Wohnungsbesichtigung gingen die Deckenlichter nicht weshalb X das Ausmaß noch nicht erkennen konnte. Auch war X der Meinung das die Vormieterin noch putzt. Jedenfalls sind Motten in den Zimmern, die Decke kommt wegen Wasser von der Wohnung darüber fast von der Wand, auf den Stromkabeln der Deckenbeleuchtung ist kein Strom drauf, der Boiler funktioniert nicht, die Wohnung war dreckig als ich einzog (Bierflaschen unter dem Schrank, nicht gespülte Gläser, verstaubt etc.) , Gestank lässt sich auch durch Dauerlüften nicht entfernen, Kabel hängen unisoliert aus der Wand etc. Die Wohnung ist 20 qm2 groß, in zentraler Lage und kostet 330 Euro warm. X findet diesen Mietpreis ist nicht gerechtfertig und möchte so schnell wie möglich ausziehen. Einen Anwalt kann X sich leider nicht leisten und eine E-Mail Konversation mit der Vermieterin hat ergeben, das sie X nicht entgegenkommt und X somit fristgerecht kündigen muss. Was kann X tun, auch ohne Anwalt? Welche Recht stehen X zu?
Mit einer baldigen Antwort wäre X sehr geholfen!
Viele Dank!

Hallo,

zunächst gilt, dass Verträge, die beide Parteien willentlich eingegangen sind, eingehalten werden müssen. Niemand wird ja - hoffentlich - zu einer Unterschrift gezwungen.

X könnte m.E. den Untermietvertrag fristgerecht kündigen, gleichzeitig die Mängel schriftlich niederlegen, Abhilfe einfordern, evtl. Miete mindern da die zugesagten Eigenschaften der Mietsache nicht gegeben sind (u.U. wenn das Zimmer nicht bewohnbar ist, auf 0; aber ACHTUNG: gefährlich ohne rechtlichen Beistand).

Allerdings ist es auch wichtig, was vertraglich vereinbart wurde. Ist die Wohnung (das Zimmer) nicht besichtigt worden? Das ist wichtig, weil auch im Mietrecht gilt: bezogen wie besehen.

Gruß
Nita

Mein Tipp:

ab zur ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft)

neutrale Person (ggf. Passant von der Straße) holen und Mängel dokumentieren und bestätigen lassen (Name und Anschrift nicht vergessen!)

Vermieter schriftlich (Einschreiben) von Mängeln in Kenntnis setzen, Frist zur Behebung aufgeben und ankündigen, daß bei Ablauf der Frist eine Mietminderung vorgenommen wird. Über Höhe kann ÖRA informieren.

Gruß - philine^