Künd.frist bei mündl. geschl. Büroplatzmietvertrag

Guten Tag,

betrachten wir diesen theoretischen Fall:

Person (A) sitzt seit über einem Jahr in einer Bürogemeinschaft — basierend auf einem mündlich geschlossenen Mietvertrag — und möchte diesen Platz aufgeben, da das Verhältnis zur Vermieterin/Hauptmieterin des Büros (B) immer schlechter und zuletzt unzumutbar geworden ist.
B, die ebenfalls in dem Büro arbeitet, erinnert sich allerdings jetzt plötzlich nicht mehr, dass zu Beginn des Mietverhältnisses eine einmonatige Kündigungsfrist ausgemacht worden war.

Um guten Willen zu zeigen, bot A ihr an, statt zum Ende des aktuellen Monats bis zum Ende des nächsten zu kündigen, aber B behauptet jetzt, dass in diesem Fall (Gewerbemietrecht) sogar sechs Monate Kündigungsfrist anzusetzen wären.

Da es für A unzumutbar geworden ist, unter den aktuellen Umständen überhaupt noch an seinen Arbeitsplatz zu gehen, und da sich seine finanzielle Situation auch gerade verschlechtert hat, wäre es ein echter Hammer, wenn er jetzt noch sechs Monatsmieten (oder gar mehr?) zu zahlen verpflichtet wäre, ohne den Büroplatz nutzen zu können(/wollen).

Welche Rechte oder Möglichkeiten hat A, zu seinem nicht-nutzbar gewordenen Arbeitsplatz nicht auch noch viel Geld zu verlieren?

Danke für Antworten!

Hallo,

wenn etwas mündlich vereinbart wird, gilt: Was zu beweisen wäre.

Also muss der Mieter A wohl oder übel nachweisen, dass eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart wurde.

Sonst gelten gesetzliche Vorschriften:

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Die gesetzliche Kündigungsfrist bei Mietverträgen über Gewerberaum bzw. Geschäftsraum beträgt nach § 580 a Abs.2 BGB sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter sechs Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres (spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres).

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Ein Mieter in der beschriebenen Situation sollte also schauen, was er beweisen kann und ggf. seine Planung entsprechend abstimmen (und nötigenfalls das Büro solange nutzen, wie er dafür bezahlt).

Gruß
Nita

Hallo Nita,

tatsächlich ist das, was Sie geschrieben haben, ziemlich genau das, was mir ein parallel befragter Anwalt gerade am Telefon auseinander gesetzt hat.

Danke!