Mündlich vereinbarte Kündigungsfrist

Guten Tag,
jemand mietet ein WG-Zimmer, hat jedoch keinen Mietvertrag. Vor dem Einzug wurde der Vermieter gefragt, ob es eine Kündigungsfrist gibt und dieser meinte nein, man solle nur etwa 3 Wochen vor Auszug bescheid geben.
Wenn man nun in etwa 2 Wochen ausziehen möchte,kann man dies tun ohne für November noch Miete zahlen zu müssen, oder kann der Vermieter auf die normale, 3monatige Kündigungsfrist beharren?

Hallo ziegi,

jemand mietet ein WG-Zimmer, hat jedoch keinen Mietvertrag.
Vor dem Einzug wurde der Vermieter gefragt, ob es eine
Kündigungsfrist gibt und dieser meinte nein, man solle nur
etwa 3 Wochen vor Auszug bescheid geben.

nita würde jetzt wohl schreiben, wenn’s ausgemacht war (was zu beweisen ist) dann gilt es.

@nita: das war jetzt lieb gemeint, sehe ich nämlich genauso :wink:

Eventuell gibts aber noch einen anderen Weg, dazu müsste man aber noch ein bissel mehr wissen.

Nach § 549 BGB Abs. 2 Punkt 1

War im Vorfeld Mieter und Vermieter schon klar, dass die Wohnung nur zum vorüber gehenden Gebrauch bestimmt war (zum Beispiel um sich eventuell nach was anderem umzuschaun, als Überbrückung / Notlösung sozusagen oder um an dem Ort einen zeitweiligen Job zu erledigen), so kann man kurzfristig kündigen (ich glaube bis zum 15. eines Monats zu dessen Ende)

Oder nach § 549 BGB Abs.2 Punkt 2

Vermieter bewohnt die WG ebenso und das Zimmer war möbliert, dann auch kurzfristig kündbar.

Gruß

Joschi

@joschi - :smile:) - owt
owt

Sorry Fehler!
Hallo ziegi,

sorry, da habe ich einen Fehler gemacht:

Nach § 549 BGB Abs. 2 Punkt 1

War im Vorfeld Mieter und Vermieter schon klar, dass die
Wohnung nur zum vorüber gehenden Gebrauch bestimmt war (zum
Beispiel um sich eventuell nach was anderem umzuschaun, als
Überbrückung / Notlösung sozusagen oder um an dem Ort einen
zeitweiligen Job zu erledigen), so kann man kurzfristig
kündigen (ich glaube bis zum 15. eines Monats zu dessen Ende)

es muß heißen: so kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden und nicht kurzfristig kündbar.

Oder nach § 549 BGB Abs.2 Punkt 2

Vermieter bewohnt die WG ebenso und das Zimmer war möbliert,
dann auch kurzfristig kündbar.

da dann zum 15. eines Monats zu dessen Ende.

Geregelt nach § 573c BGB

http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

Gruß

Joschi