Guten Tag,
jemand mietet ein WG-Zimmer, hat jedoch keinen Mietvertrag. Vor dem Einzug wurde der Vermieter gefragt, ob es eine Kündigungsfrist gibt und dieser meinte nein, man solle nur etwa 3 Wochen vor Auszug bescheid geben.
Wenn man nun in etwa 2 Wochen ausziehen möchte,kann man dies tun ohne für November noch Miete zahlen zu müssen, oder kann der Vermieter auf die normale, 3monatige Kündigungsfrist beharren?
Hallo ziegi,
jemand mietet ein WG-Zimmer, hat jedoch keinen Mietvertrag.
Vor dem Einzug wurde der Vermieter gefragt, ob es eine
Kündigungsfrist gibt und dieser meinte nein, man solle nur
etwa 3 Wochen vor Auszug bescheid geben.
nita würde jetzt wohl schreiben, wenn’s ausgemacht war (was zu beweisen ist) dann gilt es.
@nita: das war jetzt lieb gemeint, sehe ich nämlich genauso 
Eventuell gibts aber noch einen anderen Weg, dazu müsste man aber noch ein bissel mehr wissen.
Nach § 549 BGB Abs. 2 Punkt 1
War im Vorfeld Mieter und Vermieter schon klar, dass die Wohnung nur zum vorüber gehenden Gebrauch bestimmt war (zum Beispiel um sich eventuell nach was anderem umzuschaun, als Überbrückung / Notlösung sozusagen oder um an dem Ort einen zeitweiligen Job zu erledigen), so kann man kurzfristig kündigen (ich glaube bis zum 15. eines Monats zu dessen Ende)
Oder nach § 549 BGB Abs.2 Punkt 2
Vermieter bewohnt die WG ebenso und das Zimmer war möbliert, dann auch kurzfristig kündbar.
Gruß
Joschi
@joschi -
) - owt
owt
Sorry Fehler!
Hallo ziegi,
sorry, da habe ich einen Fehler gemacht:
Nach § 549 BGB Abs. 2 Punkt 1
War im Vorfeld Mieter und Vermieter schon klar, dass die
Wohnung nur zum vorüber gehenden Gebrauch bestimmt war (zum
Beispiel um sich eventuell nach was anderem umzuschaun, als
Überbrückung / Notlösung sozusagen oder um an dem Ort einen
zeitweiligen Job zu erledigen), so kann man kurzfristig
kündigen (ich glaube bis zum 15. eines Monats zu dessen Ende)
es muß heißen: so kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden und nicht kurzfristig kündbar.
Oder nach § 549 BGB Abs.2 Punkt 2
Vermieter bewohnt die WG ebenso und das Zimmer war möbliert,
dann auch kurzfristig kündbar.
da dann zum 15. eines Monats zu dessen Ende.
Geregelt nach § 573c BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html
Gruß
Joschi