Guten Tag liebe Experten,
na dann beschreib ich mal das Anliegen:
Zwischen einem Mieter und Vermieter bestand ein Mietverhältnis, das 2 1/2 Jahre andauerte (1 Zimmer in 3er Wohngemeinschaft). Beim Einzug des Mieters waren Flur, Küche und Bad in einem bereits leicht abgewohnten Zustand. Während des Mietverhältnisses wurde keinerlei Schönheitsreparaturen/Renovierungsarbeiten vorgenommen. Stattdessen drang mindesten zwei mal Wasser (durch eine undichte Sillikondichtung im Bad) in die Wand zwischen Bad und Küche ein. Die Wand wurde danach nicht getrocknet, so dass sich leichter Schimmel bildete. Flur und Bad haben sich unwesentlich verändert.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses stellt der Vermieter nun eine 150 €-Pauschale für die allgemeine Abnutzung von Flur, Küche und Bad in Rechnung. Nachdem der ehemalige Mieter um eine detailliertere Begründung dieser Pauschale bat, zitierte der ehemalige Vermieter einen Kostenvoranschlag für Renovierungsarbieten von Flur, Küche, Bad von etwa 5500€. An Diesen Kosten müsse sich der ehemalige Mieter mit über 600 € beteiligen, auch wenn während des Mietverhältnissses keine Renovierungsarbeiten durchgeführt wurden! Wenn der Mieter die Pauschale von 150 € nicht akzeptiert, behält der Vermieter sich vor diesen Renovierungsbetrag zu fordern.
Ein Übergabeprotokoll wurde nicht erstellt. Der Vermieter selbst war bei der Zimmerübergabe auf Grund eines Auslandsaufenthaltes nicht verfügbar. Die Übergabe erfolgte durch einen Dritten, der auch auf Nachfrage nichts zu beanstanden hatte. Diese Unterredung erfolge ohne Zeugen.
Können Sie eine Aussage zu den Ansprüchen des Vermieters machen?
Vorab schon einmal vielen Dank.
Grüße Christian
