Nur Einzugsprotokoll mit Gesamtmiete/kein Mietvert

Guten Tag,

ich möchte die Situation einer Bekannten schildern und hoffe, dass jemand auf die etwas komplizierte Lage eingehen kann.

Meine Freundin hat 3 Jahre eine Wohnung bewohnt. Einen Mietvertrag hatte sie nicht. Lediglich ein unterschriebenes Einzugsprotokoll, auf welchem steht, dass eine Gesamtmiete in Höhe von ??? Euro monatlich zu zahlen sei. Beim Einzugsgespräch wurde auf die Nebenkosten aufmerksam gemacht, jedoch nicht konkret aufgeschlüsselt und weiter unterschrieben hat sie auch nichts.

Der Vermieter sandt ihr später per E-Mail noch einmal eine Aufstellung, dass die Kaltmiete ??? Euro betrage und die Nebenkosten ??? Euro betragen. Eine genauere Auflistung gab es nicht, zudem war es - wie schon erwähnt eine E-Mail, bei der sie ebenfalls auch nichts hätte unterschreiben können.

Der Vermieter bezahlte also alle Nebenkosten selbst. Meine Freundin ging davon aus, dass diese in der Gesamtmiete auch schon enthalten seien, da sie keinen anderen Anhaltspunkt als das Einzugsprotokoll und die E-Mail hatte. Nun kam der Vermieter nach einem Jahr mit der Jahresnebenkostenabrechnung und forderte alle sämtlichen Betriebskosten/Nebenkosten (auch Strom, den er stets selbst bezahlt hatte, meine Freundin war bei einem Stromversorger nicht gemeldet)ein. Das erste Jahr zahlte sie brav auf Grund von Unwissenheit. Als der Vermieter ein Jahr später wieder kam und erneut eine Jahresabrechnung vorlegte, machte sie sich schlau, dass sie, wenn die Kosten nicht einzeln aufgeführt wurden und sie auch keinen Mietvertrag hat, der aussagt, welche genauen Kosten sie zu tragen hat, nicht unbedingt die Forderungen des Vermieters zahlen muss. Es kam ihr damals schon Spanisch vor, nur hatte sie Angst die Wohnung zu verlieren, da sie ja nicht einmal einen Mietvertrag in der Hand hatte. In einigen Passagen stand sogar, dass sie die bereits gezahlten Nebenkosten zurückfordern kann, da es nicht als stillschweigende Vereinbarung angesehen werden, wenn sie diese ein Jahr zuvor schon gezahlt hat.

Wie ist die Lage hier? Sie hat lediglich ein Ein- und Auszugsprotokoll unterschrieben. In dem Einzugsprotokoll steht wörtlich: „Die Gesamtmiete von ??? Euro ist bis zum ??. eines jeden Monats zu zahlen.“

Kann der Vermieter ihr Nebenkosten anlasten, die vorher nicht explizit besprochen oder vereinbart wurden? Wie sieht es mit den Stromkosten aus, die ja sonst eigentlich nicht in den Nebenkosten enthalten sind. Ist die Gesamtmiete als Pauschalmiete zu werten? Und kann sie die bereits gezahlten Nebenkosten zurückfordern?

Das war ein langer Text :wink:

Vielen Dank für eure Bemühungen schon mal im Voraus.

LG
Mediterrane

für was gab es hier ein *? Dafür, dass eine konkrete Rechtsberatung nachgefragt wird, die nicht gegeben werden darf? FAQ:1129

vnA

Hallo von-nix-Ahnung,

ich habe keine direkte Rechtsfrage gestellt. Es geht mir nur darum, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat und darüber berichten kann (vornehmlich der Sinn dieser Seite). Jemand, der mehr Erfahrung in dieser Mietsache hat als ich. Ich weiß, dass keine direkten Rechtsfragen gestellt werden dürfen, was ich auch nicht tat.

LG

„Kann der Vermieter ihr Nebenkosten anlasten, die vorher nicht explizit besprochen oder vereinbart wurden? Wie sieht es mit den Stromkosten aus, die ja sonst eigentlich nicht in den Nebenkosten enthalten sind. Ist die Gesamtmiete als Pauschalmiete zu werten? Und kann sie die bereits gezahlten Nebenkosten zurückfordern?“

Nun gut, mal sehen wie der [mod] es sieht.

vnA

Ja genau, dann denunziere bitte auch alle anderen, die sich in diesem Forum Hilfe von anderen Betroffenen oder weitaus mehr Erfahrenen erhoffen.

Die Fragen sind allgemein gestellt. Und ich erhebe keinen Anspruch auf eine rechtliche Information.

Das ist lächerlich.

LG

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Hallo,

beruhig dich. Es ist tatsächlich so, dass alle Anfragen in den Rechtsbrettern, wenn sie in irgendeiner Ich-Form geschrieben werden, auch wenn nur gesagt wird „Ich kenne da jemanden“ als nicht FAQ 1129-konform angesehen werden.

Und ob du eine rechtlich relevante Frage stellst oder nicht, wird im Zweifelsfall ein RA anders beurteilen, als du oder die MODs das können. Daher gilt einfach ein pauschales Verfremdungsgebot. Alles in Form von Mister X und Mieter A, VM usw. eingestellt, klappt es auch mit den Antworten hier.

Das ist wesentlich einfacher und entspannender als die Diskussion „hab ich nicht - hast du doch“ zu führen. :smile:

Und da die häufiger hier Antwortenden genau diese Diskussion immer wieder führen, ist mancher Geduldsfaden etwas dünn geworden. Sieh es uns nach!

Gruß
Nita