Guten Tag,
ich möchte die Situation einer Bekannten schildern und hoffe, dass jemand auf die etwas komplizierte Lage eingehen kann.
Meine Freundin hat 3 Jahre eine Wohnung bewohnt. Einen Mietvertrag hatte sie nicht. Lediglich ein unterschriebenes Einzugsprotokoll, auf welchem steht, dass eine Gesamtmiete in Höhe von ??? Euro monatlich zu zahlen sei. Beim Einzugsgespräch wurde auf die Nebenkosten aufmerksam gemacht, jedoch nicht konkret aufgeschlüsselt und weiter unterschrieben hat sie auch nichts.
Der Vermieter sandt ihr später per E-Mail noch einmal eine Aufstellung, dass die Kaltmiete ??? Euro betrage und die Nebenkosten ??? Euro betragen. Eine genauere Auflistung gab es nicht, zudem war es - wie schon erwähnt eine E-Mail, bei der sie ebenfalls auch nichts hätte unterschreiben können.
Der Vermieter bezahlte also alle Nebenkosten selbst. Meine Freundin ging davon aus, dass diese in der Gesamtmiete auch schon enthalten seien, da sie keinen anderen Anhaltspunkt als das Einzugsprotokoll und die E-Mail hatte. Nun kam der Vermieter nach einem Jahr mit der Jahresnebenkostenabrechnung und forderte alle sämtlichen Betriebskosten/Nebenkosten (auch Strom, den er stets selbst bezahlt hatte, meine Freundin war bei einem Stromversorger nicht gemeldet)ein. Das erste Jahr zahlte sie brav auf Grund von Unwissenheit. Als der Vermieter ein Jahr später wieder kam und erneut eine Jahresabrechnung vorlegte, machte sie sich schlau, dass sie, wenn die Kosten nicht einzeln aufgeführt wurden und sie auch keinen Mietvertrag hat, der aussagt, welche genauen Kosten sie zu tragen hat, nicht unbedingt die Forderungen des Vermieters zahlen muss. Es kam ihr damals schon Spanisch vor, nur hatte sie Angst die Wohnung zu verlieren, da sie ja nicht einmal einen Mietvertrag in der Hand hatte. In einigen Passagen stand sogar, dass sie die bereits gezahlten Nebenkosten zurückfordern kann, da es nicht als stillschweigende Vereinbarung angesehen werden, wenn sie diese ein Jahr zuvor schon gezahlt hat.
Wie ist die Lage hier? Sie hat lediglich ein Ein- und Auszugsprotokoll unterschrieben. In dem Einzugsprotokoll steht wörtlich: „Die Gesamtmiete von ??? Euro ist bis zum ??. eines jeden Monats zu zahlen.“
Kann der Vermieter ihr Nebenkosten anlasten, die vorher nicht explizit besprochen oder vereinbart wurden? Wie sieht es mit den Stromkosten aus, die ja sonst eigentlich nicht in den Nebenkosten enthalten sind. Ist die Gesamtmiete als Pauschalmiete zu werten? Und kann sie die bereits gezahlten Nebenkosten zurückfordern?
Das war ein langer Text 
Vielen Dank für eure Bemühungen schon mal im Voraus.
LG
Mediterrane
