Ist es mittlerweile üblich, daß Wohnungen unrenoviert an den neuen Mieter übergeben werden? Oder gibt es irgendwo ein Gesetz, was besagt, daß eine Wohnung bezugsfertig übergeben werden muss?
Es wird mehr und mehr üblich, seitdem der BGH die Pflicht zur Übernahme der Schönheitsreparaturen in den meisten Mietverträgen gekippt hat. Es gibt kein Gesetz, das dem Vermieter vorschreibt, wie „renoviert“ er die Wohnung zu übergeben hat. Es ist eine Frage der Miethöhe. Weshalb sollte der Vermieter die Wohnung neu renoviert übergeben, wenn der Mieter sie meist wie Sau übergeben darf?