Mal theoretisch angenommen, ein Zeitmietvertrag ist abgelaufen und beide Parteien verschlafen den Termin: Der Mieter bleibt in der Wohnung, zahlt weiterhin die Miete und der Vermieter scheint auch nichts dagegen zu haben, jedenfalls kommt seinerseits keinerlei Reaktion. Greift hier nach einem bestimmten Zeitraum (welchem?) eine gesetzliche Regelung oder kann der Mieter/Vermieter jederzeit die Wohnung verlassen/dazu auffordern?
Hallo ThreePMan,
mal eine Vermutung:
Der Zeitmietvertrag wird umgedeutet in einen unbefristeten Mietvertrag.
meine Annahme beruht auf Folgendem:
Es ist anzunehmen, dass beide dem weiteren Bewohnen konkludent (also hier von Seiten des Vermieters das nichtauffordern zum Auszug und von Seiten des Mieters das nichtausziehen) einer Verlängerung des Mietvertrags über die Zeit der Befristung zugestimmt haben.
Weiterhin könnte man annehmen der Grund der Befristung ist weggefallen oder war nicht existent, was ebenfalls zur Umdeutung zu einem unbefristeten Mietvertrag führen würde.
Gesetzlich würde wohl auch § 545 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/545.html) greifen, da würde er nach 14 Tagen zum unbefristeten Vertrag werden (Kenntnis erlangte der Vermieter meiner Ansicht nach über die nicht durchgeführte Schlüsselübergabe).
Gruß
Joschi