Wem gehören Zaunelemente? Mieter oder Vermieter?

Hallo!
Ich habe da mal eine Frage.
Angenommen ein Mieter wohnt in der Wohnung seines Chefs (kein Mietvertrag sondern nur mündliche Vereinbarung). M hat die Wohnung renoviert und sogar nach Rücksprache mit V das Badezimmer umgebaut (vergrößert) und neu gefliest, neue Toilette, neue Dusche, neues Waschbecken. Alles auf eingene Kosten!
Dann kam letztes Jahr noch eine Terasse dazu. Es wurde neu gepflastert und Zaunelemente (ca 10 Stk. à 80,00 €) angebracht durch ein Garten- und Landschaftsbauer. Die Kosten dafür wurden mit Urlaub und Überstunden des M verechnet.
Wenn M jetzt auszieht, darf er die Elemente mitnehmen? (Die Rechnung zur Terasse hat der V, da dieser die Mehrwertsteuer für seinen Betrieb in Anrechnung brachte.)
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße!

Hallo,

das ist natürlich eine ganz schön verzwickte Sache. Generell könnten hier die Paragraphen 946 und 94 des BGB Anwendung finden.

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§ 946
Verbindung mit einem GrundstückWird eine bewegliche Sache mit einem Grundstück dergestalt verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird, so erstreckt sich das Eigentum an dem Grundstück auf diese Sache.

§ 94
Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes(1) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.

(2) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes gehören die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen.

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Dabei käme es auf die Gestaltung der Zaunelemente und deren Verbundenheit mit dem Boden an.

Darüber hinaus ist es ja im Beispielfall auch entsprechend schwierig zu demonstrieren, wer was bezahlt hat, es sei den die Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers weist die Verrechnung und die Grundlage der Verrechnung (Gartenzaun) deutlich nach.

M.E. wäre - wenn möglich - besser eine einvernehmliche Regelung mit dem Chef zu finden, bzw. sich mit allen Details an einen Anwalt zur Beratung zu wenden.

Gruß
Nita