ich habe eine Rechtsfrage und formuliere sie deshalb neutral.
Beispiel: Zwei Freunde ziehen zusammen in eine WG-Mietswohnung. Gefunden haben wurde diese über einen Makler. Die Teppiche dort werden noch rausgerissen, weil die Vormieter diese versifft haben.
Nun meinte der Makler, dass neues Laminat gelegt werden soll. Das fanden die Freunde auch gut und suchten schonmal ein günstiges Angebot heraus. Sie zeigten dieses dem Vermieter und er war einverstanden, dass es verlegt werden sollte. Dabei einigten sie sich mit ihm darauf, 300 Euro dazuzahlen.
Nun meckert plötzlich der Makler und moniert die minderwertige Qualität des Laminats. Die Freunde sollen sich mit 40% an den Kosten beteiligen (mehr als mit dem Vermieter ausgehandelt) und außerdem einen Bekannten des Maklers mit der Verlegung beauftragen.
Das erscheint mir doch dubios - müssen sie mit dem Makler überhaupt noch verhandeln, wenn sie sich mit dem Vermieter einig sind? Und können sie nicht einfach auf eigene Kosten Teppichboden verlegen und den beim Auszug wieder rausreissen, will heißen: Kann der Vermieter oder der Makler ihnen diktieren, was in der Wohnung verlegt wird und wie teuer der Belag sein soll?
Hi, das ist nun wirklich ein dubioser, um nicht zu sagen unseriöser Makler!
Den Makler geht das überhaupt nichts an was d. Mieter mit dem Vermieter ausmacht. Die zukunftigen Mieter müssen mit dem Makler keinerlei Verhandlungen mehr führen u. schon garnicht auf dessen Forderung d. Laminatverlegung durch seinen Bekannten eingehen!
MfG ramses90
Nun meinte der Makler, dass neues Laminat gelegt werden soll.
Das fanden die Freunde auch gut und suchten schonmal ein
günstiges Angebot heraus. Sie zeigten dieses dem Vermieter und
er war einverstanden, dass es verlegt werden sollte. Dabei
einigten sie sich mit ihm darauf, 300 Euro dazuzahlen.
Wenn die Einigung besteht, hat der Makler keinen Einfluß mehr darauf.
Nun meckert plötzlich der Makler und moniert die minderwertige
Qualität des Laminats. Die Freunde sollen sich mit 40% an den
Kosten beteiligen (mehr als mit dem Vermieter ausgehandelt)
und außerdem einen Bekannten des Maklers mit der Verlegung
beauftragen.
Verlangen kann er ja viel…
Und können sie nicht einfach auf eigene Kosten
Teppichboden verlegen und den beim Auszug wieder rausreissen,
will heißen: Kann der Vermieter oder der Makler ihnen
diktieren, was in der Wohnung verlegt wird und wie teuer der
Belag sein soll?
Nein, wenn der Vermieter sich nicht an den Kosten für einen Bodenbelag beteiligt, kann er auch keinen bestimmten Belag verlangen. Allerdings kann er verlangen, daß beim Auszug der Bodenbelag wieder entfernt wird. Er kann aber auf seine Kosten einen Bodenbelag einbringen, auf den dann wiederum der Mieter keinen Einfluß hat.
Hallo,
da niemand hier weiß, welchen Vertrag der Makler mit dem Vermieter hat, kann auch niemand sagen, ob der Makler (ist es überhaupt ein Makler oder eher ein Verwalter?) nun Einspruch erheben kann oder nicht.
Gruß
loderunner (ianal)