Mietübergabe - doppelte Anmeldung

Hallo!

Folgender fiktiver Fall:

Die Mieterin möchte zum 31.01. ausziehen und hat fristgerecht gekündigt.

Die Nachmieterin benötigt allerdings einen amtlichen Wohnort zum 31.12.

Nun schlägt der Vermieter vor, dass sich die Nachmieterin ja auch schon zum 31.12. an dem neuen Wohnort melden könnte. Entstehen der Mieterin irgendwelche Nachteile durch diese doppelte Anmeldung auf dem Papier oder birgt dies irgendwelche Risiken?

Danke!

Grüße

Hallo Medusa,

Die Nachmieterin benötigt allerdings einen amtlichen Wohnort
zum 31.12.

Nun schlägt der Vermieter vor, dass sich die Nachmieterin ja
auch schon zum 31.12. an dem neuen Wohnort melden könnte.
Entstehen der Mieterin irgendwelche Nachteile durch diese
doppelte Anmeldung auf dem Papier oder birgt dies irgendwelche
Risiken?

Aus der Kostensicht würde mir spontan folgendes einfallen:

In manchen Städten und Gemeinden richtet sich die Abfallentsorgungsgebühr nach Anzahl der gemeldeten Personen. Sollte es auch hier der Fall sein, so würden höhere Entsorgungsgebühren anfallen.

Davon abgesehen wird mit der Anmeldung ja ein Zweck verfolgt. Ob ich mich wissentlich oder sogar noch willentlich daran beteiligen wollte? Eher nicht. Vielleicht auch besser für ne Frage im Brett allgemeine Rechtsfragen.

Gruß

Joschi