Es geht um eine Rechnung von 80€, für eine Reinigung des Küchen bzw. Badewannenabflusses. Die Verstopfung lag in der Verbindung dieser beiden Rohre. Laut Mietvertrag müssen kleinere Reperaturen unter 100€ selbst getragen werden.
Allerdings war bereits vor dem Einzug ein „gluggern“ zu hören, und das Wasser lief nicht sooo super ab, wie man das von einem freien Rohr gewohnt ist.
Der Sanitärdienst erstellte ein Gutachten, dass es auf alte Rohre und Haare zurückzufuhren ist. Meiner Meinung nach, bin ich nicht verpflichtet die Rechnung zu zahlen, da ich den Schaden nicht selbst verursacht habe.
Desweiteren würde ich gerne wissen, ob der Vermieter einen Sanitärdienst seiner Wahl beauftragen kann, und mir die Rechnung zukommen lässt. Habe ich nicht selbst das Recht einen Sanitärdienst zu bestimmen?
MfG,
Kai
Es geht um eine Rechnung von 80€, für eine Reinigung des
Küchen bzw. Badewannenabflusses. Die Verstopfung lag in der
Verbindung dieser beiden Rohre. Laut Mietvertrag müssen
kleinere Reperaturen unter 100€ selbst getragen werden.
Allerdings war bereits vor dem Einzug ein „gluggern“ zu hören,
und das Wasser lief nicht sooo super ab, wie man das von einem
freien Rohr gewohnt ist.
Der Sanitärdienst erstellte ein Gutachten, dass es auf alte
Rohre und Haare zurückzufuhren ist. Meiner Meinung nach, bin
ich nicht verpflichtet die Rechnung zu zahlen, da ich den
Schaden nicht selbst verursacht habe.
m.E. ist hier das Verursacherprinzip anzuwenden. Da offenkundig Haare für die Verstopfung gesorgt haben sind dievermutlich von M.
Desweiteren würde ich gerne wissen, ob der Vermieter einen
Sanitärdienst seiner Wahl beauftragen kann, und mir die
Rechnung zukommen lässt. Habe ich nicht selbst das Recht einen
Sanitärdienst zu bestimmen?
Jeder M kann selbst einen rufen - muss ihn dann auch selbst bezahlen. Natürlich sucht der Eigentumer selbst seinen Dienstleiter aus, wo sind wir denn???
MfG,
Kai