Hallo, welche Regeln gelten, wenn getrennte Partner zu gleichen Teilen Eigentümer einer Immobilie sind und einer seinen neuen Partner in diese hat einziehen lassen. Wäre das Einverständnis des Ex (des anderen Eigentümers)notwendig und muss der Neue Miete zahlen? Es kann doch nicht sein, dass die Kosten hälftig geteilt werden, wenn eigentlich 1/3 - 2/3 anfallen!? Wer kann helfen? Danke im Voraus.
Hallo,
es ist etwas unverständlich, was hier gemeint ist. Der eine Eigentümer ist Ex-Partner und auch nicht mehr in der Immobilie wohnhaft, richtig? Der andere Eigentümer lässt jetzt den neuen Partner mit in der Immobilie wohnen.
Die beiden Eigentümer zahlen aber noch für die Immobilie an die Bank und zwar immer noch zu gleichen Teilen?
Wenn das so ist, geht es hier nicht um Mietrecht, noch nicht einmal um Eigentumsrecht, sondern darum wie zwei erwachsene Menschen mit gemeinsam angeschafften Eigentum nach der Trennung umgehen und Rechte und Pflichten aufteilen.
Warum zahlt der eine Eigner überhaupt noch für die Wohnung? Im Rahmen einer Unterhaltspflicht? Dann würde evtl. Unterhaltsrecht einfließen.
Nichts genaues weiss man nicht. M.E. hier im Brett falsch aufgehoben.
Gruß
Nita
Guten Tag,
Hallo Nita,
es ist nicht ganz so. Das Haus ist etwas größer, so dass beide noch darin wohnen. Jeder hat eine eigene, wenn auch unterschiedlich große Wohnung. Und da das Haus jedem zu gleichen Teilen gehört bezahlt jeder die Hälfte an die Bank und auch an Betriebskosten. Wie sieht die Sache dann aus?
Danke im Voraus! Gruß Fisch
Hallo,
wie gesagt, hier geht es nicht um Mietrecht. Allerdings würde ich persönlich sagen, dass doch dann der eine Eigentümer in keiner Weise irgendetwas dazu zu sagen hat, wen der Ex-Partner in seiner eigenen Hälfte des Eigentums wohnen lässt.
Was jedoch die Betriebskosten angeht, so sind diese, soweit sie für das gemeinsam genutzte Eigentum anfallen m.E. auf eine Person mehr anzupassen, insbesondere wenn in der einen Wohnung jetzt auch mehr verbraucht wird.
Gruß
Nita