Guten Tag,Folgender Fall: Whng. Nach 1,5 Jahre bewohnen mit Übergabeprotokoll(alles i.O.) zurückgegeben. Der Vermieter teilte dann auf Nachfrage nach Kaution mit, dass er die Kaution erst mit der Nebenkostenabrechnung wieder auszahlt. Erwiderung, dass für die Nebenkosten ja bereits Vorauszahlungen geleistet wurde und bspw. bei der letzten NK-Abrechnung sogar eine Gutschrift über 240,-EUR erhielt, also mehr bezahlt und die Vorauszahlung dann ja wohl die zu erwartenden Nebenkosten abdecken würden. Was tun, um Kaution so schnell wie möglich zu bekommen:smile:? gruß
Hallo Ralle,
in dem Fall ist keinerlei Grund zu ersehen, wieso der Vermieter die Kaution zurückbehält.
Hier sollte der Mieter mit Fristsetzung auf Auszahlung bestehen.
Gruß!
Horst
Danke Horst, sehe ich ja genauso, is aber auch schön, dass ich nicht der einzigste bin 
Hallo DerRalle,
Danke Horst, sehe ich ja genauso, is aber auch schön, dass ich
nicht der einzigste bin
nicht nur Horst sieht das so, sondern auch das Amtsgericht Hamburg
AG Hamburg 43b C 133/03
im Umkehrschluss sogar der BGH:
BGH, Urteil vom 18.1.2006, VIII ZR 71/05:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
Gruß
Joschi
vorsicht!!
Danke Horst, sehe ich ja genauso, is aber auch schön, dass ich
nicht der einzigste bin
die erste frage die zu klären ist, wann die abrechnung nach auszug ansteht? sind dies weniger als 6 monate kann man gar nix erwarten!
die zweite frage: selbst wenn letztes mal ne gutschrift da war (aus welchen gründen auch immmer, vielleicht hohe abschlagzahlung oder aber auch ein warmer winter) kann es dennoch sein dass die zu erwartende abrechnung negativ ausfallen kann und wenn der vermieter dies plausibel machen kann (z.b doppelte energiepreise) dann ist zumindest ein teil der kaution auch länger als 6 monate rückhaltbar!!
gruß
ad
Interessanter Link
Hallo,
hier noch ein Link zur Frage der Kautionsrückzahlung:
http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-rech…
Gruß
Joschi