Guten Tag,
in der Betriebkostenabrechnung sind sowohl Hausmeiterkosten, als auch Winterdienst, Wartung Spielplatz und Hausreinigung extra ausgewiesen. Diese drei Tätigkeiten werden aber von der gleichen Fremdfirma ausgeführt.
Ferner ist darin ein Umlageausfallwagnis in Höhe von
€ 42,84 enthalten. Kann der Leerstand auf die anderen Mieter umgelegt werden.
Hallo Dedo,
was spricht dagegen, daß eine Firma jede Tätigkeit, die sie ausübt, separat abrechnet (außer, daß der Prüfer mehrere Rechnungen zu prüfen hat
)?Nix.
Leerstand darf nicht umgelegt werden.
Gruß - philine^
Moin,
Umlageausfallwagnis ist eine zulässige Position in Wohnungen die der Sozialbindung unterliegen. Im frei finanzierten Wohnungsbau darf diese Position nicht erhoben werden.
vnA