Hallo,
angenommen, jemand hat einen Mietvertrag abgeschlossen, in dem drinsteht, dass die Müllgebühren nach qm abgerechnet werden.
Kann derjenige im Nachhinein noch etwas dagegen machen, den Mietvertrag anfechten / ändern lassen etc.? oder hat er für alle Zeiten Pech gehabt, weil er nicht darauf geachtet hat, bevor er den Vertrag unterschrieben hat? Das Problem ist nämlich jetzt, dass er für das Jahr 2008 Müllkosten in Rechnung gestellt bekommen hat, die doppelt so hoch sind, wie sie eine Einzelperson in dieser Stadt im Durchschnitt verursacht. Er bewohnt alleine eine 65 qm-Wohnung. Wenn diese mit 2 Personen belegt wäre, würden diese ja mehr Müll verursachen, müssten aber genauso viel Müllgebühren bezahlen. das kann doch nicht richtig sein.
die Abrechnung von Müllgebühren ist rechtlich nicht genau vorgegeben, wie dies bei anderen Betriebskosten der Fall ist.
Im übrigen ist zwar anzunehmen, dass 2 Personen mehr Müll produzieren als 1 Person, aber es ist nicht zwingend der Fall. Z. B. könnte die Einzelperson ganztätig zu Hause sein, während die 2 Personen beide den ganzen Tag arbeiten etc.
Die Abrechnung über Personenzahl ist daher ebenfalls kompliziert, wenn - den o.g. Fall angenommen - der 2 Personen-Haushalt eben diese Argumentation vorbringt und sich benachteiligt fühlt.
Es gibt noch andere Variationen und Möglichkeiten abzurechnen, die aber alle eine gewisse Mühe dem VM aufbürden.
Der vertraglich eingegangene Verteilerschlüssel wird aber wohl einzuhalten sein, wenn man seinen VM nicht dazu bringt anders abzurechnen. Hier gilt also, wie immer: genau lesen und auch durchdenken, was man unterschreibt.
um das von Nita gesagte noch etwas zu untermauern ein exemplarisches Beispiel:
Im Landkreis Alzey-Worms wird die Müllgebühr nach in der Wohnung gemeldeten Personen abgerechnet. Dabei richtet sich aber die Höhe maßgeblich nach Anzahl der Haushalte.
So bezahlt ein Haushalt mit einer Person 235,20 € im Jahr, mit 2 Personen gerade mal 9,60 € mehr.
Geht man nun davon aus, dass eine größere Wohnung in der Regel mit mehreren Personen bewohnt wird, so scheint eine qm-Abrechnung durchaus vernünftig.
Auch sollte man bedenken, dass die Abfallentsorgung nicht nur das regelmäßige Entleeren der Mülltonne, sondern vielmehr auch noch das Beseitigen von Sperrmüll beinhaltet. Die Menge des Sperrmülls ist jedoch maßgeblich von der Wohnungsgröße abhängig.
um das von Nita gesagte noch etwas zu untermauern ein
exemplarisches Beispiel:
Im Landkreis Alzey-Worms wird die Müllgebühr nach in der
Wohnung gemeldeten Personen abgerechnet. Dabei richtet sich
aber die Höhe maßgeblich nach Anzahl der Haushalte.
So bezahlt ein Haushalt mit einer Person 235,20 € im Jahr, mit
2 Personen gerade mal 9,60 € mehr. http://www.kreis-alzey-worms.eu/verwaltung/abfall/ab…
Dein Zahlen-Beispiel mit dem Landkreis untermauert gar nix, sondern verwirrt nur, weil hier (wetten?) der Fall vorliegt, daß die Eigenheim-Besitzer ihre Müllgebühren direkt an den Entsorger bezahlen.
Der UP wohnt aber in einem Mehrfamilienhaus, bei dem üblicherweise der Vermieter/Verwalter die Gesamtrechnung des Entsorgers bezahlt und die Kosten auf die Mieter umlegt.
Dein Zahlen-Beispiel mit dem Landkreis untermauert gar nix,
sondern verwirrt nur, weil hier (wetten?) der Fall vorliegt,
daß die Eigenheim-Besitzer ihre Müllgebühren direkt an den
Entsorger bezahlen.
da unterliegst Du einem Trugschluss. Dieses Formular dient dazu Missverstände zu vermeiden. So benutzt der Landkreis die Zahl der gemeldeten Personen zum Berechnen der Abfallgebühren. Da aber aus der Meldung nicht eindeutig hervorgeht, welche Personen einen gemeinsamen Haushalt führen wurde dieses Formular entwickelt um Klarheit zu schaffen.
Der UP wohnt aber in einem Mehrfamilienhaus, bei dem
üblicherweise der Vermieter/Verwalter die Gesamtrechnung des
Entsorgers bezahlt und die Kosten auf die Mieter umlegt.
Diese Gesamtabrechnung wird aber aufgeschlüsselt nach Haushalten im Mehrfamilienhaus. Diese Haushalte werden dann nach Personen abgerechnet. Es wird hier also nicht anders abgerechnet als bei Einfamilienhäusern. Sozusagen wird jede Wohnung innerhalb des Mehrfamilienhauses als eigenständiger Haushalt betrachtet.
Eine Abrechnung eines Mehrfamilienhauses liegt mir vor, daher weiß ich dies mit 100%tiger Sicherheit.
Diese Gesamtabrechnung wird aber aufgeschlüsselt nach
Haushalten im Mehrfamilienhaus. Diese Haushalte werden dann
nach Personen abgerechnet. Es wird hier also nicht anders
abgerechnet als bei Einfamilienhäusern. Sozusagen wird jede
Wohnung innerhalb des Mehrfamilienhauses als eigenständiger
Haushalt betrachtet.
Eine Abrechnung eines Mehrfamilienhauses liegt mir vor, daher
weiß ich dies mit 100%tiger Sicherheit.
nur damit ich das auch richtig verstehe:
In diesem Landkreis zahlt jeder 1-Personen-Haushalt jhrl. € 235,20, egal, ob er im eigenen Häuschen mit eigenen Mülltonnen oder im Mehrfamilienhaus mit Gemeinschaftstonnen residiert?
nur damit ich das auch richtig verstehe:
In diesem Landkreis zahlt jeder 1-Personen-Haushalt jhrl. €
235,20, egal, ob er im eigenen Häuschen mit eigenen Mülltonnen
oder im Mehrfamilienhaus mit Gemeinschaftstonnen residiert?
Genau so ist es.
Hat man ein 5 Familienhaus, dass jeweils mit einer Person bewohnt wird, so bezahlt der Vermieter erst mal 5x 235,20 € = 1176,00 €, bei einem 5 Familienhaus mit 4 Parteien mit jeweils einer Person und einer Partei mit zwei Personen so bedeutet das, der Vermieter zahlt 4x 235,20 € & 1x 244,80 € = 1185,60 €.