Ist man verpflichtet ein Carport mit zu mieten?

Guten Tag,

folgendes Problem, wir wohne seit neustem in einem 6 Familienhaus. Die Vermieterin hat uns ( 2 Parteien) gesagt das das Carport zur Wohnung mit gemietet werden muss und zusätzlich 20 Euro pro Monat kostet.
Bis jetzt ist ja alles okay. Aber der Harken ist, das Carport ist zu schmal für mein Auto. Es sind 3 Carports, es passt aber nur ein Auto in der Mitte drunter. das Carport ist leider besetzt.Links ist ein Schuppen und rechts(mein Stellplatz) ist das Fundament gemauert. Ich fahre einen ganz normalen Audi A4. ich kann das Auto zwar reinfahren aber dann die Tür nicht öffnen. Weil es entweder gegen das in der Mitte geparkte Auto oder gegen die Mauer schlägt.
Muss ich das Carport trotzdem mieten? Oder kann ich die 20 Euro sparen??
Vielen Dank euch allen!!!
schönen Abend noch

Verpflichtet ist man zu gar nichts … die Vermieterin allerdings auch nicht, wenn sie die Anmietung der Wohnung von der gleichzeitigen Anmietung des Carports abhängig macht und nur gemeinsam vermieten möchte.

Kann man da rechtlich gegen angehen?

Nein, wenn beides zusammen vermietet wird und die Anmietung der Wohnung von der Anmietung des Carports abhängig gemacht wird. Man könnte hier allenfalls den Carport als Lager nutzen oder den Vermieter fragen, ob man den Carport weitervermieten kann.

Wenn der Carport unabhängig von der Wohnung vermietet wird in einem gesonderten Mietvertrag, könnte man den Carport mit der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen.