NK-Abrechnung Fristverlängerung?

Liebe Experten,

nehmen wir mal rein fiktiv an, A wohnt in einem Haus mit mehreren anderen Mietparteien und habe seine Nebenkostenabrechnung bekommen.

Darauf findet er u.a. den Posten „Haftpflichtversicherung“ - ist das so korrekt?

Als A die Abrechnung prüft und mit den Vorjahren vergleicht findet er einiges, was ihn sehr verwundert.
Nehmen wir mal an, daß sich die Straßenreinigung um 450% verteuerte, daß das Niederschlagswasser 350% höher wurde, die Gartenpflege auch um satte 125% gestiegen ist etc. pp.

A möchte das vom Vermieter bzw. dessen Verwalter erklärt haben und legt gegen die Rechnung Einspruch ein.
Dürfte unser frei erfundener Mieter die Zahlung der Rechnung bis zur Klärung der strittigen Punkte aussetzen?

Herzlichen Dank

AKQJ10s

Hi,

generell hat der Vermieter das Recht, verschiedene Versicherungen über die Mieter abzurechnen (Feuer/Sturm/Hagel, Leitungswasser, Hausbock-Schwamm, etc.) u.a. auch eine Haftpflichtversicherung.

Jede Rechnung ist erst nach Prüfung durch den Zahlungsverpflichteten fällig; so auch die Nebenkostenabrechnung. So gibt der Gesetzgeber dem Mieter EINMAL das Recht, die Originalbelege einzusehen / zu prüfen, die zur Jahresabrechnung geführt haben.

Aber Achtung: der Mieter darf nur einmal Einsicht nehmen! Sollte Mieter A sich auf diesem Terrain nicht auskennen, besser Expertenhilfe in Anspruch nehmen (z.B. Fachanwalt für Mietrecht, Verbraucherzentrale, Mieterverein).

Viel Erfolg - philine^

nix is!