Guten Tag,
Bewohner einer 3-Zi-Dachgeschosswohnung, bestehend aus:
rechte Seite der Wohnung: Wohn-und Arbeitszimmer mit je einem Nachspeicherofen, linke Seite der Wohnung: Schlafzimmer, Küche, Bad. Ausser einem Heizlüfter im Bad befinden sich dort keine weiteren Heizelemente. Letzten Winter hatte Bewohner mit ständigen Ausfällen der Nachtspeichöfen zu kämpfen. Vermieter brachte auch mehrmals nen Elektriker, der feststellte, dass es wohl am Sicherungskasten lag und durch Kurzschlüsse das Aufheizen der Nachtspeicheröfen immer unterbrochen wurde. Somit kalte Wohnung vorprogrammiert (13°C in Küche und Schlafzimmer keine Seltenheit).
Irgendwann waren dann endlich die Sicherungen ausgebessert und das Aufheizen war regulär möglich, trotzdem konnte Bewohner im Schlafzimmer keine 18°C erreichen. Musste mit einem Ölradiator noch zusätzlich versuchen von 13°C auf etwa 16°C zu kommen.
Als die Stromabrechnung kam blieb Bewohner dann auch die Spucke weg, er musste über 1.000€ nachzahlen und hatte laut Energieanbieter doppelt so viel verbraucht, wie die Vormieter, welche zu zweit in der selben Wohnung gewohnt hatten. Obwohl Bewohner mind. 1xMonat über ein verlängertes WE und an Feiertagen nicht in der Wohnung war.
Vor einigen Monaten ließ Bewohner einen (unabhängigen) Elektriker kommen, dieser teilte ihm mit, dass die Fenster dringend abgedichtet werden müssen und dass die in der Wohnung befindlichen Öfen zur Beheizung der kompletten Wohnung nicht die nötige Kapazität aufbringen können. Es müssten auf jeden Fall noch in Schlafzimmer und Küche je ein Nachtspeicherofen eingebaut werden, um die gesamte Wohnung warm zu kriegen. Dauer dieser Arbeiten ca. 2-3 Tage, Kosten ca. 2.500,-€.
Dies teilte Bewohner dem Vermieter mit, welcher erst mal entrüstet war, dass Bewohner sich einen anderen Elektriker geholt habe.
Bewohner bat ihn, mal zu überdenken, ob er denn diese Arbeiten nicht übernehmen würde, denn noch einen Winter bei 13°C will er nicht durchstehen müssen. Bewohner war im letzten Jahr durchgehend erkältet.
Die finale Entscheidung steht zwar noch aus, aber wenn er sich weigert die zusätzlichen Geräte einbauen zu lassen, hätte Bewohner dann ein Sonderkündigungsrecht? Müsste Bewohner nämlich die 3 Monate Kündigungsfrist abwarten, ist der Winter auch rum. Bei Schimmelbefall kann einem Mieter der weitere Aufenthalt in der Wohnung nicht zugemutet werden. Besteht zum geschilderten Fall eine gewisse Analogie?
Einzelöfen, die durch Kohle, Öl, Gas oder durch Nachtstrom für Wärme sorgen, sind nicht an eine zentrale Versorgung angeschlossen.
Der Mieter ist für die Beheizung selbst verantwortlich. Er ist auch regelmäßig für die Beschaffung und gegebenenfalls die Einlagerung der Brennstoffe oder der Energie selbst verantwortlich. Sind die Öfen defekt, ist der Vermieter für die Behebung der Schäden nur dann verantwortlich, wenn er die Heizkörper mitvermietet hat. (Instandhaltungspflicht des Vermieters)
unquote
Darüber hinaus:
quote
Ist die Anzahl der Heizkörper in der Wohnung nicht ausreichend, oder sind diese unterdimensioniert, ist zu fragen, ob dies der Mieter bei Vertragsabschluß erkennen konnte.
nach oben
Gerade bei fehlenden Heizkörpern ist regelmäßig eine Kenntnis des Mieters von Anzahl und Art der Heizkörper bei Mietvertragsabschluß gegeben. Schliesslich besichtigt die Mehrzahl der Mieter die Wohnung vorher. Leistet der Mieter in dieser Kenntnis die Unterschrift unter den Mietvertrag, ist die Anzahl der Heizkörper vertragsgemäß, ein zur Minderung berechtigender Mangel also nicht gegeben.
Unterdimensionierte Heizkörper sind eher selten und für den technischen Laien im Regelfall kaum zu erkennen. Die Heizleistung der einzelnen Heizkörper kann beim Vermieter oder bei einem Handwerker-Fachbetrieb erfragt werden. Diese können sehr schnell eine Wärmebedarfsberechnung für die betroffenen Räume erstellen und feststellen,ob der Heizkörper zu wenig Leistung bringt oder nicht. Liegt eine Unterdimensionierung vor, kann die Miete gemindert werden.
unquote
Es ist also fraglich, ob der Mieter bei Vertragsanschluss sehen konnte, das nicht genügend Heizkörper (Nachtspeicheröfen) vorhanden waren. Auch Unwissenheit schützt hier nicht unbedingt.
Meiner Meinung nach liegt in dem Fall nicht zwingend ein Grund für eine fristlose Kündigung vor. Eventuell wäre aber dieser doch eher komplizierter angelegte Fall eher etwas für eine anwaltliche Beratung.
danke für die ausführliche Antwort.
Die vorhandenen Geräte laden sich jeden Abend automatisch ab 21:30 auf und sollten die Nacht über ausreichend Energie aufbauen, um die Wohnung konstant warm zu halten. Was aufgrund der gemessenen Temperaturen nicht der Fall ist. Geheizt wird durchgehend, klingt verschwenderisch, geht aber nicht anders.
Die Geräte gehören dem Vermieter und werden mitvermietet.
Einzug war im Sommer, daher nicht unbedingt bei Besichtigung erkennbar, dass die Wohnung zum Teil „unterkühlt“ war.
Ist es nicht etwas schwierig, anhand der Anzahl der vorhandenen Heizkörper auf die Kapazität selbiger für den gesamten Wohnraum feststellen zu schließen?
im Beispielfall wurde aber auch geschrieben, dass auf der einen Seite der Wohnung (Schlafzimmer etc.) gar keine Nachtspeichergeräte vorhanden seien und darauf bezieht sich der entsprechende Teil der Antwort. Denn es konnte auch im Sommer klar sein, dass Zimmer die völlig ohne Heizkörper (welcher Art auch immer) sind, im Winter möglicherweise arg kalt sein könnten - oder auch feucht.
Daraus hätte sich dann evtl. die Frage ableiten können, ob die vorhandenen Öfen so ausgestattet sind, dass sie die gesamte Wohnung beheizen können. Eine entsprechende Aussage hätte man festhalten können und - schwupps - hätte man den VM an der Angel gehabt.