Mietminderung wg. Hund des Nachbarn

Hallo,

der Mieter einer Eigentumswohnung, die von einer Verwaltungsgesellschaft verwaltet wird, hat seit drei Monaten die Miete gemindert. Als Grund gibt er an, dass sein Nachbar einen Kampfhund hält (in der Wohnung und auf dem Balkon) und dessen Ausscheidungen ab und zu sogar auf seinem Balkon landen.

Er hat die Miete in den letzten drei Monaten um einmal 30% und zweimal 15% gemindert. Seit einem Monat ist der Hund weg, der Mieter hat aber trotzdem nochmals die Miete gemindert.

Welche Möglichkeiten bestehen, um den Mietausfall wieder zu bekommen?

Gibt es einen Anspruch an die Hausverwaltung, die den Hund rechtzeitig entfernen hätte müssen?
Gibt es einen Anspruch gegen den Vermieter der Nachbarwohnung, der den Hund in seiner Mietwohnung toleriert hat?

Vielen Dank für Gedanken dazu!

Hallo,

der Mieter einer Eigentumswohnung, die von einer
Verwaltungsgesellschaft verwaltet wird, hat seit drei Monaten
die Miete gemindert. Als Grund gibt er an, dass sein Nachbar
einen Kampfhund hält (in der Wohnung und auf dem Balkon) und
dessen Ausscheidungen ab und zu sogar auf seinem Balkon
landen.

Er hat die Miete in den letzten drei Monaten um einmal 30% und
zweimal 15% gemindert. Seit einem Monat ist der Hund weg, der
Mieter hat aber trotzdem nochmals die Miete gemindert.

Welche Möglichkeiten bestehen, um den Mietausfall wieder zu
bekommen?

Der VM des Mietminderers täte nicht schlecht daran, sich rechtlich beraten zu lassen.

-War die Ankündigung/Durchführung zur Mietminderung korrekt
-Ist die Höhe angemessen
-Ist die Minderung dem Grunde nach überhaupt gerechtfertigt
-…
http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html
http://www.immowelt.de/Recht/Mietrecht/index.aspx?Pa…

Eine unberechtigte Minderung kann eine Kündigung zur Folge haben.
http://www.welt.de/welt_print/article770779/Unberech…

Gibt es einen Anspruch an die Hausverwaltung, die den Hund
rechtzeitig entfernen hätte müssen?

Der Hund wurde doch vom VM des Halters akzeptiert, oder?

Gibt es einen Anspruch gegen den Vermieter der Nachbarwohnung,
der den Hund in seiner Mietwohnung toleriert hat?

Theoretisch zB so:
Mieter wird von Hund vom Nachbarn belästigt. Er setzt seinen VM darüber in Kenntnis und verlangt Abstellung, ansonsten würde er die Miete mindern.
VM vom Mieter geht zum Vermieter des Hundehalters und sagt:" Sorge dafür, dass der Mangel abgestellt wird, sonst wälze ich den Schaden der mir durch die Minderung entsteht auf Dich ab"…
Der VM vom Hundehalter geht wiederum zum Hundehalter und sagt:" Stell den Mangel ab, sonst nehme ich Dich in die Schadenersatzpflicht und brumme Dir die Kosten der Minderung auf"…so zumindest in der Theorie.

Gruß
Maja