Mietminderung über Kaution durch Wasserschaden

Guten Tag,
ich habe hier ein etwas komplizierteres Problem.
A ist am 2. September in eine unsanierte AltbauWohnung gezogen, für die A 3 Kaltmieten erlassen bekommen hat.
De facto zahlt A die erste Monatsmiete also am 1. November und im Moment nur die 3 Kautionsraten + Nebenkosten, was sich auf den gleichen Betrag beläuft.

Nun hat A einen Wasserfleck in der Küche entdeckt, vor 3 Wochen ca. A hat das gleich dem Hausmeister gemeldet, der sich 5 Tage später bequemte, sich das ganze anzuschauen.
Nachdem er es als nicht dringlich einstufte, rief A die Verwaltung an, die sich jedoch nicht zurück meldete.
A schrieb ausserdem eine email an die Verwaltung, in der A (bebildert!) das Problem schilderte.
Ein zweiter Hausmeister kam (vor ca. 5 Tagen) und meinte ebenfalls es sei nicht dringend. (fahrlässiges Verhalten?)

A hat dann mit ein paar Freunden die Möbel von der Wand geräumt und endlich herausgefunden, dass es sich um einen Rohrbruch handelte.
Ein Notrufdienst kam vorgestern, klopfte ein Loch in die Wand und wollte sich wieder melden, was bisher noch nicht passiert ist. A kann die Küche nun nur eingeschränkt nutzen, ausserdem ist das kalte Wasser abgeschaltet. (A kann den Hahn zwar zb. für die Toilettenspülung wieder aufdrehen, riskiert aber jedesmal, dass der Schaden sich vergrößert.
Die Wand ist komplett durchnässt, der Fleck hat sich inzwischen auf den Flur und die (von A renovierten) Dielen ausgebreitet.

Welche Rechte hat A? Ich weiss, dass Mietminderung nicht nachträglich gefordert werden kann, aber im Moment zahlt A ja noch keine Miete. Kann A stattdessen einen Teil der Renovierungskosten (ca. 4oo Euro) zurückfordern oder die Kaution einbehalten??
Vielen Dank für eure Geduld und Vorschläge
Stef

Hallo,

Gutachter kommen lassen, die können in jedem Fall sagen was Sache ist…

Viel Glück

Hallo.
„A“ kann sich die wohnung gerade mal so leisten. Geld für einen Gutachter is nich, nicht mal für Mieterschutzbund, wenn mans genau nimmt. Deswegen ja auch die Frage hier gestellt.
Trotzdem danke.
Stef

Die Kosten der Mangelbeseitigung kann der Mieter dann vom Vermieter verlangen, wenn er den Vermieter zuvor schriftlich unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat und der Vermieter untätig geblieben ist.

Mietminderung sehe ich nicht, wenn gar keine Miete bezahlt wird. Auch einen Abzug von der zu zahlenden Kaution sollte nicht vorgenommen werden, weil die Kaution unabhängig davon zu zahlen ist. Woran man noch denken könnte, wenn der Vermieter später die Rückerstattung verweigern sollte, wäre ein Einbehalt bzw. eine Kürzung von der regulär zu zahlenden Miete.

Die Kosten werden vom Vermieter vorraussichtlich getragen. Es geht um das Zimmer, dass A nicht nutzen kann, bzw dass kein Kaltwasser genutzt werden kann. Da kann man nichts machen?

Vermieter mindestens 3 mal anschreiben und soviel ich weiss ist es seit 2002 zulässig eine Mietminderung nicht mehr anzukündigen…??

Hallo!

Die Kosten werden vom Vermieter vorraussichtlich getragen.

Na, das ist doch wunderbar.

Es
geht um das Zimmer, dass A nicht nutzen kann, bzw dass kein
Kaltwasser genutzt werden kann. Da kann man nichts machen?

MIETminderung setzt mE voraus, daß Miete gezahlt wird - und Kaution ist nunmal keine Miete. Der Mieter zahlt ja bereits nichts - und weniger als nichts geht schlecht. Das, was sich der Mieter da ausgedacht hat, würde ja bedeuten, daß er vom Vermieter Geld dafür bekommt, daß er in der Wohnung wohnt - und das ist nun doch ein bißchen viel verlangt.

Gruß,
Max

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Hallo,

Gutachter kommen lassen, die können in jedem Fall sagen was
Sache ist…

Kannst Du Dich mit solchen ‚Ratschlägen‘ vielleicht etwas zurückhalten?
Der Gutachter kostet Geld und kann auch nur bestätigen, dass ein Loch in der Leitung ist. Was soll das denn wohl nützen? Glaubst Du, der Gutachter leistet dann auch gleich Rechtsberatung?
Kopfschüttelnder Gruß
loderunner (ianal)