Hallo zusammen,
folgende Annahme:
A
M.mietet im Jan 2005 Wohnung mit Mängeln an. Bei Vertragsunterzeichnung sagt V. Abstellung der MÄngel zu,
sowohl schriftlich lt Vertrag als auch mdlg, Es passiert nichts.
Daraufhin in 2009 schriftlicher Hinweis zu den Mängeln. Es passiert nichts.
Daraufhin kürzt M. die Miete um 10%, und hält im September die Miete
zurück (beides ohne Ankündigung). Ab Oktober dann wieder Mietzahlung mit Kürzung.
B
M. ist V. persönlich bekannt , Bei Vertragsabschluss sagt V. , aufgrund der guten Beziehung bedarf es keiner Zahlung der Mietsicherheit, der Hinweis im Mietvertrag sei rein formell.
Nach dem schriftlichen Hinweis auf Mängel in 2009 (s. A) in der Antwort u.a. Aufforderung zur Zahlung der Mietsicherheit. M.
solle doch bitte seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen…
Nach Oktobermiete Schreiben vom Anwalt:
gekürte Miete nachzahlen, fehlende Miete nachzahlen und Mietsicherheit nachzahlen bis Ende des Monats (ca. 2 Wochen Frist) Sonst fristlose Kündigung.
Was kann M. tun ?