Fristlose Kündigung durch Vielzahl an Mängeln?

Mahlzeit zusammen,

nehmen wir an, der A besichtigt im September 2009 eine (bewohnte) Mietwohnung, unterschreibt einen Mietvertrag und bezieht die Wohnung zum 15. September.

In der nun leeren Wohnung zeigen sich nun immer mehr Mängel, z.B. tropfende Abflüsse, Toilettenspülung hängt fest, Kaltwasseranschluß in der Küche defekt, eine Küchenwand ist über eine Breite von 50 Zentimetern und 20cm Höhe nur mit einer Tapete „überhängt“, dahinter befindet sich der Hohlraum der Rigipswand. Türen verzogen, Boden wellig und wackelig. Es zeigt sich auch jetzt bei der leeren Wohnung, daß die gesamte Wohnung, volkstümlich ausgedrückt, von Anfang bis Ende hingepfuscht worden ist. Wände verlaufen teilweise sogar kurvig, so daß ein Raum beispielsweise auf der einen Seite 2 Meter 40 und auf der anderen Seite nur noch 1,95 breit ist. Teppichleisten hängen lose in der Gegend herum, die meistens Wände sind aus Rigips, Abschlüsse und Kanten sind oft nur „mehr oder weniger hält das schon“ zusammengenagelt. Die Liste lässt sich fortsetzen.

Zu guter Letzt muß der Vermieter bei der ersten kalten Nacht auch noch feststellen, daß die Heizung im Wohnzimmer defekt ist, die Heizungen in den anderen Räumen funktionieren nur teilweise. Die Fenster sind schon sehr alt (wahrscheinlich >50 Jahre) und sind so undicht, daß der Luftzug ein Streichholz ausblasen kann.

Die Mängel summieren sich derart, daß eine Beseitigung sich wahrscheinlich über mehrere Wochen oder Monate hinziehen kann.

Die Wohnung stellt sich als sehr hellhörig heraus, noch dazu wurden die darunter liegenden Wohnungen an Jugendliche vermietet, die nun auch nicht gerade leise sind, daher legt unser Mieter keinen allzugroßen Wert mehr darauf, unbedingt in der Wohnung zu bleiben.

Kann er, im Hinblick auf die zu erwartenden Umstände der Mängelbeseitigung, außerordentlich kündigen?

Liebe Grüße!

Hallo,

die Berechtigung zur fristlosen Kündigung zu begründen ist eine haarige Angelegenheit die ein Mieter m.E. nicht allein und ohne entsprechende fachliche Unterstützung in Angriff nehmen sollte.

Nichtsdestoweniger gilt immer, dass der VM informiert werden (schriftlich) und die Gelegenheit erhalten muss, die Mängel zeitnah zu beseitigen. Erst wenn dies nicht erfolgt, hat der Mieter überhaupt das Recht daraus Konsequenzen abzuleiten (Mietminderung, Kündigung etc.).

Gruß
Nita

Also bei der Heizungsfrage sehe ich da das Problem:

Muss der Mieter jetzt zuerst den Vermieter auf den Mangel hinweisen und ihm eine Möglichkeit zur Mängelbeseitigung einräumen?

Bis die Handwerker mal kommen und dann mal fertig sind mit den gröbsten Mängeln (Isolierung und Heizung bzw. Wasserversorgung) gehen bestimmt mal 2 Monate ins Land. Bis dahin sitzt der Mieter mit seiner Familie in der kalten Wohnung und friert sich den Ying ab.

Ganz zu schweigen davon, daß er bis dahin in einer halben Baustelle leben darf.

LG

Hi,

ja das muss der Mieter! Wenn allerdings - und zwar jetzt wo es wirklich a…kalt ist - die Heizung ausfällt (komplett) dann gibt es auch keine Miete bzw. nur geminderte Miete.

Heizungsausfall bedingt, je nach Temperatur, 25 bis 100% Mietminderung. Da wird dann ein VM auch schon mal munter! Das das nicht schön, bequem oder sonstwas ist, ist ein anderes Thema.

Gruß
Nita