Mahlzeit zusammen,
nehmen wir an, der A besichtigt im September 2009 eine (bewohnte) Mietwohnung, unterschreibt einen Mietvertrag und bezieht die Wohnung zum 15. September.
In der nun leeren Wohnung zeigen sich nun immer mehr Mängel, z.B. tropfende Abflüsse, Toilettenspülung hängt fest, Kaltwasseranschluß in der Küche defekt, eine Küchenwand ist über eine Breite von 50 Zentimetern und 20cm Höhe nur mit einer Tapete „überhängt“, dahinter befindet sich der Hohlraum der Rigipswand. Türen verzogen, Boden wellig und wackelig. Es zeigt sich auch jetzt bei der leeren Wohnung, daß die gesamte Wohnung, volkstümlich ausgedrückt, von Anfang bis Ende hingepfuscht worden ist. Wände verlaufen teilweise sogar kurvig, so daß ein Raum beispielsweise auf der einen Seite 2 Meter 40 und auf der anderen Seite nur noch 1,95 breit ist. Teppichleisten hängen lose in der Gegend herum, die meistens Wände sind aus Rigips, Abschlüsse und Kanten sind oft nur „mehr oder weniger hält das schon“ zusammengenagelt. Die Liste lässt sich fortsetzen.
Zu guter Letzt muß der Vermieter bei der ersten kalten Nacht auch noch feststellen, daß die Heizung im Wohnzimmer defekt ist, die Heizungen in den anderen Räumen funktionieren nur teilweise. Die Fenster sind schon sehr alt (wahrscheinlich >50 Jahre) und sind so undicht, daß der Luftzug ein Streichholz ausblasen kann.
Die Mängel summieren sich derart, daß eine Beseitigung sich wahrscheinlich über mehrere Wochen oder Monate hinziehen kann.
Die Wohnung stellt sich als sehr hellhörig heraus, noch dazu wurden die darunter liegenden Wohnungen an Jugendliche vermietet, die nun auch nicht gerade leise sind, daher legt unser Mieter keinen allzugroßen Wert mehr darauf, unbedingt in der Wohnung zu bleiben.
Kann er, im Hinblick auf die zu erwartenden Umstände der Mängelbeseitigung, außerordentlich kündigen?
Liebe Grüße!