NK Abrechnung nach Auszug

Hallo zusammen,

angenommen folgender Fall:

Ein Mieter zieht am 30.06.2008 aus und erhält ordnungsgemäß seine Nebenkostenabrechnung für den bewohnten Zeitraum. Er bezahlt diese sofort und seine Kaution wird daraufhin ausgezahlt. Das Mietverhältnis scheint somit beendet.

Mitte Oktober 2009, also 15,5 Monate später meldet sich der alte Vermieter und meldet eine Nachforderung von rd. 200,00 € an, da bei der Heizkostenabrechnung der entsprechenden Firma ein Fehler unterlaufen sei.

Der ehemalige wird zur Kasse gebeten.

Wie wäre in einem solchen Fall die Rechtslage? Kann der ehemalige nach so langer Zeit noch zur Kasse gebeten werden und muss er zahlen?

Danke und Gruss, zipzap

Hallo,

Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen kann der VM innerhalb von 3 Jahren stellen, wenn er die Gründe für die späte Abrechnung/Nachforderung nicht zu vertreten hat.

Dies wäre hier der Fall, da die Heizkostenfirma einen Fehler gemacht hat und der VM nicht fristgerecht abrechnen konnte.

Gruß
Nita

Hallo nita,

das ist ärgerlich. Aber herzlichen Dank für die Antwort. Gruss, zipzap