Hallo zusammen,
angenommen folgender Fall:
Ein Mieter zieht am 30.06.2008 aus und erhält ordnungsgemäß seine Nebenkostenabrechnung für den bewohnten Zeitraum. Er bezahlt diese sofort und seine Kaution wird daraufhin ausgezahlt. Das Mietverhältnis scheint somit beendet.
Mitte Oktober 2009, also 15,5 Monate später meldet sich der alte Vermieter und meldet eine Nachforderung von rd. 200,00 € an, da bei der Heizkostenabrechnung der entsprechenden Firma ein Fehler unterlaufen sei.
Der ehemalige wird zur Kasse gebeten.
Wie wäre in einem solchen Fall die Rechtslage? Kann der ehemalige nach so langer Zeit noch zur Kasse gebeten werden und muss er zahlen?
Danke und Gruss, zipzap