Hallo,
Nun erhielt diese Person am 04.09.2009 eine
Betriebskostenabrechnung und hat sich daraufhin (Student mit
Teilbezug zum Wohnungswesen) in den §556 eingelesen.
Löblich, löblich. Und was hat der Student aus diesem Paragraphen an Wissen gezogen?
Auf der Betriebskostenabrechnung steht „Ihr vertraglich
vereinbarter Abrechnungszeitraum 01.01.2008 - 31.08.20008“.
Ui, wow, das ist ja mal ein langer Abrechnungszeitraum. Da steht Ex-Mieter und Ex-VM ja noch eine lange Wartezeit bevor. 
Im Vertrag findet man bzgl. des Abrechnungszeitraumes keine
weiteren Angaben. Daraufhin hat diese Person den ehemaligen
Vermieter kontaktiert und ihm die Sachlage aus seiner Sicht
geschildert. Natürlich wird nun auf die falsche Auslegung des
Paragraphen hingewiesen…
Also, a) der Abrechnungszeitraum steht auch nicht im Vertrag. Und b) was hat der Mieter denn dem VM gesagt? Und was ist denn überhaupt das Problem. Nur eine Abrechnung zu bekommen, ist doch noch nix Schlimmes? Handelt es sich hier um eine Nachzahlung?
Wo steht diese Person nun? Vielen Dank für eure Kommentare!
Man merke:
Der Abrechnungszeitraum richtet sich danach wie die Versorger des Mietobjektes, also Öl, Gas, Fernwärme, Strom etc. mit dem VM abrechnen, sowie danach wann dieser seine Abrechnung von Grundsteuer usw. erhält. Also alle Kosten die er laut der Betriebskostenabrechnung dann an seine Mieter auf- und verteilt.
Das kann der 01.01. bis 31.12. eines Jahres sein, muss aber nicht. Es kann auch z.B. vom 01.07. ab gezählt werden.
Ist - wie hier im Beispiel - der Abrechnungszeitraum am 31.12.2008 abgelaufen, dann beginnt ab da die Frist des VM für die Betriebskostenabrechnung an seine Mieter zu laufen. Und zwar 12 Monate lang, also nach Adam Riese und Eva Zwerg bis zum 31.12.2009 (oder 20009).
Der Mieter der nur einen Teil eines Jahres in der Wohnung gewohnt hat, muss aber die gesamte Frist abwarten, da einige Kosten eben nicht nach seinem Auszug abgerechnet werden, sondern erst am Ende des Abrechnungszeitraumes (31.12.).
Der Mieter erhält dann eine Abrechnung die z.B. von einigen Beträgen 8/12tel an ihn weiterbelastet. Vorauszahlungen abgezogen: voila, eine Summe X als Endbetrag.
Gruß
Nita