Wohnungsgesellschaft will befr. Mietvertrag kündig

Hallo,
ich habe mir folgende frage gestellt. normalerweise ist es ja so, dass ein Mieter einen befristeten Mietvertrag vorzeitig kündigen will.
Wie ist das allerdings wenn man zum Beispiel einen Mietvertrag bis zum 31.07.2012 hat, der Vermieter aber plötzlich auf die Idee kommt, im Rahmen eines Stadtteilumbaus, den Mieter anzuschreiben, dass das Haus bis zum 31.06.2010 leer gezogen werden soll.

Hat der Mieter da jetzt darauf Recht, eine gleichwertige Wohnung zum relativ gleichen Preis zu bekommen (manche sollen sich ja keine teuere WOhnung leisten können:wink: ) sowie die Umzugskosten einer Umzugsfirma erstatten zu bekommen? Beziehungsweise was könnte so ein betroffener Mieter noch von der Gesellschaft verlangen?

Vielen Dank:smile:

Hallo,

es kommt immer auf den Mietvertrag an und nachdem der geschlossen ist, gilt dieser Vertrag und nicht der plötzlich hochkochende Wille der Vertragsparteien.

Insofern wäre also wichtig zu erfahren, was in dem jeweiligen Mietvertrag zur Befristung stünde. Handelt es sich tatsächlich um einen Zeitmietvertrag oder um einen von beiden Parteien beschlossenen Kündigungsverzicht?

Daraus ergibt sich dann das Recht oder die Möglichkeit des VM zu kündigen.

Gruß
Nita

HAllo, danke für die schnelle Antwort. Es handelt sich in diesem beispiel um einen Zeitmietvertrag, bei dem die Kündigung eigentlich nicht eher möglich ist.

Das Haus sollte eigentlich erst 2012 leergezogen werden, daher auch die Befristung genau bis zu dem Datum.


Hallo froce,
ein Zeitmietvertrag kann nicht einseitig zu einem früheren Termin gekündigt werden, Stadtteilumbau hin oder her.

Ralph

Hallo,

siehe Anwort DataEditor. Eine solche Befristung - bereits mit dem Grund der jetzt auch für eine frühere Kündigung herhalten soll - ist für den VM bindend.

Will er jetzt eine kürzere Kündigungsfrist, dann ist das Verhandlungssache.

Gruß
Nita