Unerlaubte Benutzung d. Garage von Hausbewohner

Guten Tag, es sind 3 Parteien. Bis jetzt standen 2 Pkw in der Doppelgarage (hintereinander). Die PKW sind nun verkauft. Der Vermieter im Pflegeheim. Die Garage soll als Doppelgarage vermietet werden. Der hintere Teil der Garage ist jedoch mit 4 Fahrrädern, Kindersitz belegt. Die Mieter haben nicht die Erlaubnis eingeholt. Die Garage könnte in dieser Wohnlage sehr teuer vermietet werden. Nun ist sie blockiert, ohne Entgelt.

Kann der Vermieter diesen Platz als zusätzlichen Abstellraum den beiden Mietern geringfügig berechnen, damit wenigsten Stromkosten für Beleuchtung und das elektrische Garagentor gedeckt sind. Oder könnte man eine kleine Pauschale nehmen, z.B. pro Fahrrad 3 Euro im Monat? Gibt es andere Vorschläge für die Berechnung der Lagerung der F.? Darf die hintere Garage denn grundsätzlich als zusätzlicher, gemeinsamer Abstellraum den Mietern gegen Entgelt vermietet werden? Allen Mietern steht ein kleiner Kellerraum zur Verfügung. Ist aber nicht sehr gut als Fahrradplatz geeignet.

Die Mieter haben das Wegerecht durch die Garage. D.h. der Mieter der vorderen Garage muss dulden, dass Fahrräder an seinem Auto vorbeigeschoben werden. Bei Schäden greift das Verursacherprinzip. Die Garage kann aber deshalb nicht zum vollen Preis vermietet werden. Die Räder können aber auch nicht anders aus dem Haus geholt werden.

Wie geht der Vermieter damit vernünftig um, ohne auf Miete verzichten zu müssen?

Danke vielmals
Dagmar

Garage abreissen und 2 neue bauen. Problem gelöst.

Generell hat doch jeder Vermieter/Mieter einen Mietvertrag für die Garage. Dort sollte drin stehen, wie man sich zu verhalten hat. Sprich: Abstellen von Müll, Gegenständen, Feuer, etc.

Generell ist es auch so, wer eine Garage mietet, der muss Miete zahlen. Wer keine Miete zahlt, mietet auch keine Garage und alles was in der Garage steht gehört dem Mieter der Garage. Falls niemand Miete zahlt und es nicht ausdrücklich erlaubt ist, das dort Gegenstände stehen dürfen, dann hat der Garagenbesitzer ein „Räumungsrecht“.

Gruss DL

Hallo,

also zuerst ich bin kein Experte. Also eine Laienantwort :smile:
Ich würde die Garage zuerst einmal den Mietern anbieten. Entweder ganz oder die hintere Hälfte, so dass der vordere Stellplatz vermietet werden kann. Wenn sie kein Interesse haben, müssen sie die Garage räumen. Und dann kann man die Garage anderweitig vermieten.
Das Ganze pro Fahrrad oder mit Kleinbeträgen zu machen bringt nur Aufwand und Stress ohne wirklichen finanziellen Vorteil.

MfG