Guten Tag, es sind 3 Parteien. Bis jetzt standen 2 Pkw in der Doppelgarage (hintereinander). Die PKW sind nun verkauft. Der Vermieter im Pflegeheim. Die Garage soll als Doppelgarage vermietet werden. Der hintere Teil der Garage ist jedoch mit 4 Fahrrädern, Kindersitz belegt. Die Mieter haben nicht die Erlaubnis eingeholt. Die Garage könnte in dieser Wohnlage sehr teuer vermietet werden. Nun ist sie blockiert, ohne Entgelt.
Kann der Vermieter diesen Platz als zusätzlichen Abstellraum den beiden Mietern geringfügig berechnen, damit wenigsten Stromkosten für Beleuchtung und das elektrische Garagentor gedeckt sind. Oder könnte man eine kleine Pauschale nehmen, z.B. pro Fahrrad 3 Euro im Monat? Gibt es andere Vorschläge für die Berechnung der Lagerung der F.? Darf die hintere Garage denn grundsätzlich als zusätzlicher, gemeinsamer Abstellraum den Mietern gegen Entgelt vermietet werden? Allen Mietern steht ein kleiner Kellerraum zur Verfügung. Ist aber nicht sehr gut als Fahrradplatz geeignet.
Die Mieter haben das Wegerecht durch die Garage. D.h. der Mieter der vorderen Garage muss dulden, dass Fahrräder an seinem Auto vorbeigeschoben werden. Bei Schäden greift das Verursacherprinzip. Die Garage kann aber deshalb nicht zum vollen Preis vermietet werden. Die Räder können aber auch nicht anders aus dem Haus geholt werden.
Wie geht der Vermieter damit vernünftig um, ohne auf Miete verzichten zu müssen?
Danke vielmals
Dagmar
