Guten Tag,
die mieter A wohnen zusammen mit der muter ihres vermieters in einem haus. die mutter ist eigentuemerin des hauses ,hat jedoch die obere wohnung in der die mieter A wohnen ihrem sohn ueberschrieben. im keller befindet sich eine souterrainwohnung die mit einer warmmiete also pauschal miete vermietet ist, ein zimmer der souterrainwohnung wird von der mutter als abstellraum benutzt. des weiteren gibt es einen keller der zur haelfte vom mieter A und zur haelfte von der mutter benutzt werden. die mutter will nun die gesamte grundsteuer nur auf die wohnflaeche des mieters A und ihre eigene wohnflaeche umlegen und sagt dass der rest keller sei und darauf keine grundsteuer berechnet wird. was ist richtig.wer kann uns kompetent beraten? vielen dank im voraus
Hallo,
Kellerräume gehören üblicherweise nicht zur Wohnfläche in einem Mietverhältnis. Sie sind lediglich Bestandteil des Mietvertrages ohne Wohnflächenberücksichtigung. Daher ist es m.E. korrekt, die Grundsteuer auch nur auf die anteilige reine Wohnfläche zu beziehen.
Die Frage würde sich übrigens auch hinsichtlich der anderen Nebenkosten stellen, die sich nicht direkt dem Nutzer der Wohnung zuordnen lassen. Dies könnten Hausmeisterkosten, Liftkosten, Müllgebühren o.ä. sein. Auch hier gilt immer die Kostenverteilung nach Wohnfläche.
Gruß, Eva
Hallo Eva,
Hier im Fall geht es offensichtlich darum die Souterrainwohnung nicht mit der Grundsteuer zu belasten, was meiner Ansicht nach nicht haltbar ist.
Auch wenn die Nebenkosten pauschal abgerechnet werden, so ist jedoch durchaus für die darüberliegenden Wohnungen die Grundsteuer im Verhältnis zu der Wohnfläche inklusive der Suterrainwohnung zu verteilen.
Davon abgesehen müsste geprüft werden, in wieweit die Pauschale für die warmen Betriebskosten zulässig ist.
Gruß
Joschi
Hallo,
Kellerräume gehören üblicherweise nicht zur Wohnfläche in
einem Mietverhältnis. Sie sind lediglich Bestandteil des
Mietvertrages ohne Wohnflächenberücksichtigung. Daher ist es
m.E. korrekt, die Grundsteuer auch nur auf die anteilige reine
Wohnfläche zu beziehen.
Gruß, Eva
danke fuer deine antwort. es ging mir in meiner frage darum ob die souterrainwohnung,die ja auch vermietet ist mit grundsteuer belegt werden muss oder ob die zu kategorie keller gehoert. meiner meinung nach ist sie in die grundsteuer abrechnung mit einzubeziehen weil sie ja vermietet und somit wohnraum ist, der vermieter sagt aber das sei keller und wird deswegen nicht hinzugezogen, dadurch erhoeht sich die grundsteuerabgabe der anderen zei mieter.muss der vermieter nicht auch den mieter der souterrainwohnung mit einbeziehen?